Lottogewinner um 11 Mio. betrogen: 3 Jahre Haft für spanisches Ehepaar
Posted on: 11/11/2024, 05:57h.
Last updated on: 10/11/2024, 03:01h.
In Spanien darf ein Lottogewinner nach einem gerichtlich geahndeten Betrug durch ein ihm bekanntes Ehepaar doch noch auf den großen Geldsegen hoffen. Ein Gericht in Valencia verurteilte das Paar zur Rückzahlung von 11 Mio. Euro an unberechtigten Gewinnen. Darüber hinaus müssen die beiden Angeklagten für drei Jahre ins Gefängnis.
Der tatsächliche Fall liegt bereits Jahre zurück. Im März 2017 hatte eine Tippgemeinschaft aus der Region Valencia bei der Vatertagsziehung der Nationallotterie den Jackpot geknackt und insgesamt 14,8 Mio. Euro gewonnen. Der von dem Betrug betroffene Lottogewinner hatte zuvor ein Los gekauft und bei dem Ehepaar zur Aufbewahrung hinterlegt.
Insgesamt waren für die Verlosung drei Lose gekauft worden. Nach der Ziehung stellte sich heraus, dass das Los mit der Nummer 39.813 den millionenschweren Jackpot geknackt hatte. Dieses Los war von dem klagenden Spieler erworben worden.
Nachdem der Gewinn festgestanden hatte, bat das Ehepaar den Gewinner in seine Bar und informierte diese über den Millionengewinn. Allerdings gaben die beiden an, nicht mehr zu wissen, wer welches der drei Lose gekauft habe.
Gericht: „Intrige um einen Vermögensvorteil“
Bei Ankunft des Gewinners schlossen die Besitzer die Bar und zeigten die drei Gewinnscheine vor. Obwohl sie wussten, dass das Gewinnerlos dem Betrugsopfer gehörte, erklärten, sie nicht feststellen zu können, wer der Gewinner des Jackpots war.
Aus diesem Grund überzeugten sie ihren Tipppartner, den Gewinn mit den anderen Spielteilnehmern zu teilen. Der Überrumpelte stimmte dem Vorschlag zu.
Die Betrüger hatten dafür bereits einen Anwalt engagiert und einen entsprechenden Vertrag aufsetzen lassen. Somit erhielten die Spieler jeweils annähernd 5 Mio. Euro.
Nachdem der Lottogewinner den Betrug durchschaut hatte, reichte dieser Ende November 2017 Klage gegen das Ehepaar ein. Nach jahrelanger Vorbereitung und Verhandlungen stimmte das Gericht der Klage nun zu. Das Ehepaar muss dem Lottogewinner die ihm vorenthaltene Gesamtsumme bezahlen. Aufgrund des schweren Betrugs verhängte das Gericht zudem die Haftstrafe.
Nach dem Urteil äußerte sich der Lottogewinner erleichtert. Zugleich betonte er sein Unverständnis über den langen Zeitraum, der seit Einreichung der Klage verging.
Zudem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zehn Tagen kann gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof der Autonomen Gemeinschaft Valencia Berufung eingelegt werden. Bisher ist davon jedoch nichts bekannt.
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