888 Holdings reicht Verfassungsbeschwerde gegen Casino Verbot ein
Posted on: 10/04/2018, 12:10h.
Last updated on: 10/04/2018, 02:06h.
Der britische Glücksspielkonzern 888 Holdings hat angekündigt, über seine deutsche Tochterfirma Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen. Damit richtet sich das Unternehmen gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2017, das das Verbot für Online Casinos in der Bundesrepublik bestätigte.
888 droht mit Rückzug vom deutschem Markt
In seinem Jahresbericht für 2017 hatte 888 Holdings bereits eine Revision in Aussicht gestellt. Dieses Vorhaben wurde mit den jüngsten Meldungen zur Verfassungsbeschwerde nun bestätigt. Alternativ hatte 888 Holdings auch einen Rückzug vom deutschen Markt erwägt.
Als Grund nannte das Unternehmen unter anderem die ungewisse Rechtslage in Deutschland sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte in seiner Entscheidung das geltende Verbot für Online Casinos, Online Poker und Online Rubbellose in Deutschland aufrechterhalten. Diese Arten des Online Glücksspiels dürfen ohne gültige deutsche Lizenz nicht angeboten werden. Die Richter bestätigten mit ihrer Entscheidung damals ein vorinstanzliches Urteil aus Baden-Württemberg. Seitens 888 Holdings hieß es dazu letzten Monat:
„Wie bereits […] angesprochen, existieren in bestimmten Märkten, in denen wir aktiv sind, regulatorische Unsicherheiten. Zu diesen Märkten gehört auch Deutschland. Infolge der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beschäftigt sich die Geschäftsführung zusammen mit unserer rechtlichen Beratung bereits mit dem Status und dem Umfang unseres Angebots für den deutschen Markt.“
Der komplette Marktrücktritt aus Deutschland dürfte damit zunächst vom Tisch sein. Bis zur endgültigen Bearbeitung und Entscheidung im Verfassungsbeschwerdeverfahren können einige Monate vergehen, in der Mehrheit der Fälle sogar bis zu einem Jahr.
Eingriff in Dienstleistungsfreiheit der EU
Zentrales Argument der Verfassungsbeschwerde von 888 Holdings ist die EU-rechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Union. Dieser Grundsatz ist in Artikel 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgehalten. Dort heißt es:
„Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten.“
Der deutsche Ableger von 888 Holdings argumentiert, dass das Verbot von Online Casinos in Deutschland das übergeordnete EU-Recht verletze und dem Unternehmen seine im AEUV garantierten Rechte verwehre. Aus diesem Grund müsse das Urteil vom Oktober 2017 revidiert werden.
Geringe Aussicht auf Erfolg
Die Erfolgsaussichten für 888 Holdings’ Vorstoß sind angesichts der aktuellen Situation in Brüssel sehr gering. Im Dezember 2017 gab die Europäische Kommission bekannt, sämtliche Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, einzustellen. Diese Verfahren hatten unter anderem die Glücksspielregulierung innerhalb der EU zum Gegenstand. So ist die Gesetzgebung mehrerer Mitgliedsstaaten immer noch nicht abschließend als EU-rechtskonform bestätigt worden.
Zwar wies die Kommission darauf hin, dass die Aussetzung der Verfahren keineswegs bedeute, dass die jeweiligen Fälle mit EU-Recht vereinbar seien. Andere Belange hätten jedoch derzeit höhere Priorität, sodass die rechtliche Lage der nationalen Glücksspielmärkte zunächst hinten angestellt werden müsse.
Verfassungsbeschwerde gegen Glücksspielstaatsvertrag schon 2017 gescheitert
Die Verfassungsbeschwerde gehört zu den höchsten und bedeutsamsten Rechtsmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Sie steht jedem offen und richtet sich gegen den Eingriff in ein in der Verfassung festgeschriebenes Grundrecht. Grundrechte, die gemäß übergeordnetem EU-Recht garantiert sind und denen Deutschland zugestimmt hat, können ebenfalls mit einer Verfassungsbeschwerde eingeklagt werden. Die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden ist jedoch sehr gering. Nur ein Bruchteil der eingereichten Anträge wird positiv beschieden.
Erst im April 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde von vier deutschen Spielhallenbetreiberinnen zurückgewiesen. Die Unternehmerinnen hatten sich mit ihrem Antrag gegen den Glücksspieländerungsstaatsvertrag von 2012 und die darin enthaltenen Einschränkungen für den Betrieb von Spielhallen in Deutschland gerichtet.