Versinkt Malta im Netz der organisierten Kriminalität?
Posted on: 05/10/2019, 05:30h.
Last updated on: 04/10/2019, 06:33h.
Auf Malta ansässige Online-Wettbüros arbeiten angeblich mit unlizenzierten, italienischen Anbietern zusammen, denen Verbindungen zur organisierten Kriminalität nachgewiesen werden sollen. Die italienische Justiz will diese nun unter anderem wegen Steuerhinterziehung anklagen.
Seit langer Zeit wird aufgrund mafiöser Strukturen in und um Maltas Glücksspielbranche von der italienischen Justiz ermittelt. Der aktuelle Fall scheint zugleich auch der bisher größte zu sein.
So wird erwartet, dass mehr als 50 Personen im Zusammenhang mit illegalen Geschäften angeklagt werden, nachdem eine italienische Anti-Mafia-Behörde ein Jahr lang eine Untersuchung der Zusammenhänge zwischen organisierter Kriminalität und Maltas Online-Wettgewerbe abgeschlossen hat.
In Italien operieren fünf mafiaähnliche Organisationen. Zu den ältesten und mächtigsten dieser Organisationen, die sich zwischen 1500 und 1800 zu entwickeln begannen, gehören: Cosa Nostra (italienisch: unsere Sache), die auch als die ursprüngliche Mafia oder die sizilianische Mafia bekannt ist, die ‘Ndrangheta aus Kalabrien, die als einer der größten Kokainschmuggler in Europa gilt und die Camorra aus Neapel. Der Rest der fünf Mächtigsten sind zwei Organisationen, die im 20. Jahrhundert gegründet wurden: Stidda in Sizilien und Sacra Corona Unita in Apulien.
Die von Ermittlern identifizierte Personen haben nun 20 Tage Zeit, Erklärungen, Unterlagen und sonstige Dokumente bei den italienischen Behörden einzureichen, um ihre Unschuld zu beteuern.
Die im November vergangenen Jahres eingeleitete Untersuchung (Seite auf Englisch) ist das jüngste Ergebnis einer Reihe von Fällen, in denen Online-Wettunternehmen und nicht-lizensierte italienische Wettbüros mit Sitz in Malta Geld an die Mafia weitergeleitet haben.
Infolge der aktuellen Untersuchungen wurden Vermögenswerte in Höhe von mehr als 1 Milliarde Euro beschlagnahmt. Diese ergeben sich aus dem Gesamtumsatz der illegalen Glücksspiele, der sich auf rund 4 Milliarden Euro pro Jahr belaufen soll.
Zu der langen Liste von Personen, die in Italien vor Gericht gestellt werden sollen, gehören der ehemalige Eigentümer eines österreichischen Buchmachers, Top-Manager und andere hochrangige Geschäftsleute.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der österreichischen Buchmacher bis 2015 rund 2500 nicht autorisierte Wettbüros betrieben. Ihm wird vorgeworfen, ein sogenanntes „Double Track“ System zu betreiben, was bedeutet, dass sowohl legale als auch illegale Wetten abgeschlossen wurden und somit gleichzeitig die Steuer-und Geldwäschegesetze verletzt wurden.
Weiterhin habe der Buchmacher auch Vereinbarungen mit der kriminellen Familie Martiradonna getroffen, deren Mitglieder ehemalige Anteilseigner diverser maltesischer Wettunternehmen seien, so die Staatsanwaltschaft.
Aufgrund dieser Vereinbarung war der Betreiber mit Mitgliedern lokaler mafiaähnlicher Banden verbunden, um die illegalen Netzwerke parallel zu den autorisierten Verkaufsstellen auszubauen.
Die Untersuchung könnte zu dem Schluss kommen, dass das Unternehmen sein Glücksspieleinkommen von 3,8 Milliarden Euro nicht deklariert habe.
Steuerfahnder des Finanzamts, Cesare Antuofermo, sagte zu den aktuellen Vorwürfen:
“Das ist die größte Klage gegen ein Online Wettunternehmen wegen Steuerhinterziehung in Italien.“
Die Ermittler beschuldigen die Unternehmen, falsche Steuererklärungen abgegeben zu haben, hauptsächlich durch falsche Aufteilung des zu versteuernden Einkommens zwischen dem maltesischen Hauptsitz des Betreibers und seinem italienischen Sitz. Ihnen wird vorgeworfen, rund 53 Millionen Euro an Unternehmenssteuer und rund 71 Millionen Euro an Wettsteuer nicht gezahlt zu haben.
Aber die Anti-Mafia Untersuchung konzentriert sich auch auf die Aktivitäten eines registrierten maltesischen Unternehmens, dessen Anteilseigner und Manager beschuldigt werden, sich an einer „mafiaartigen“ kriminellen Verschwörung, illegalen Wetten, der Abgabe falscher Unternehmens – und Steuererklärungen und weiteren Verbrechen beteiligt zu haben.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die Vorwürfe erhärten und Schuldsprüche gefällt werden. Bis letztere vorliegen, gilt auch hier die Unschuldsvermutung.
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