Spielsüchtiger klagt beim Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gegen Island
Posted on: 26/11/2019, 12:24h.
Last updated on: 26/11/2019, 01:07h.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat jetzt beschlossen, den Fall des Isländers Guðlaugur Jakob Karlsson zu verhandeln. Der Spielsüchtige hat den isländischen Staat auf Schadenersatz verklagt, weil dieser den Betrieb von Spielautomaten zulasse.
Klage mehrfach abgewiesen
Bereits im Jahr 2016 verklagte Karlsson den isländischen Staat auf Schadensersatz. Karlsson begründet seine Klage mit dem Argument, dass der isländische Staat das Gesetz breche, indem er den Betrieb von Spielautomaten erlaube, die seine Spielsucht verursacht und ihm finanziellen sowie emotionalen Schaden zugefügt habe.
Die Lizensierung der Spielautomaten verstoße gegen Artikel 183 des isländischen Strafgesetzbuchs, der ein Verbot von Glücksspielen vorsehe.
Karlsson fordere daher vom Staat eine Entschädigung in Höhe von 76.800.000 isländischen Kronen (ca. 567000 Euro) zuzüglich der Rechtskosten.
Im Jahr 2017 wies das Amtsgericht in Reykjavík die Klage ab. Nachdem Karlsson gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, bestätigte das Berufungsgericht im Oktober 2018 die Entscheidung des Amtsgerichts. Daraufhin beantragte Karlsson beim Obersten Gerichtshof Islands Rechtsmittel, doch auch hier wurde sein Antrag abgewiesen.
In einer Erklärung, die der isländischen Tageszeitung Morgunblaðið [Seite auf Isländisch] vorliege, heißt es, der Kläger habe somit nach allen Möglichkeiten gesucht, vor einem isländischen Gericht zur einer fairen Entscheidung zu gelangen. Ihm bliebe nun nichts anderes mehr übrig, als beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung einzulegen.
Der Anwalt Karlssons, Þórður Sveinsson, erläutert, dass der in Straßburg zu verhandelnde Fall Fragen zur Glücksspielgesetzgebung Islands aufwerfe:
„Spielautomaten sind erlaubt, die als die extremste Form des Glücksspiels gelten. Und dann werden Leute angeklagt, weil sie andere dazu einladen, Poker oder Roulette um Geld zu spielen.“
Casinos verboten, aber Spielautomaten erlaubt
Während Casinos in Island verboten sind, sind für den Betrieb von Spielautomaten zwei Organisationen lizensiert. Eine von ihnen ist Íslandspiel, das dem isländischen Roten Kreuz, der isländischen Vereinigung für Suche und Rettung und dem nationalen Zentrum für Suchtmedizin gehört. Der zweite Lizenznehmer ist die Icelandic University Lottery, die von der Universität von Island betrieben wird.
Spielautomaten sind in Island seit dem Jahr 1993 erlaubt. Sie sind unter anderem in Bars, Tankstellen und Restaurants zu finden. Insgesamt gibt es 970 Spielautomaten im Land, die jeweils einen Gewinn von 2.955.000 isländischen Kronen (ca. 21.900 Euro) jährlich einbringen.
Neben Spielautomaten sind in Island Lotterien, Rubbellose, Binge, Sportwetten und Tombolas erlaubt, jedoch unter der Bedingung, dass die Einnahmen für Wohltätigkeitszwecke verwendet werden und eine Genehmigung durch den jeweiligen Bezirkskommissar vorliegt.
Der Betrieb von Spielautomaten ist in Island nur den genannten öffentlichen Institutionen gestattet, private Anbieter sind von der Lizensierung ausgeschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Einnahmen für Wohltätigkeitszwecke verwendet werden. Gleichwohl wies Daniel Thor Ólason, Professor für Psychologie an der Universität von Island, erst gestern in einem Interview darauf hin, dass in Island zu wenige Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stünden.
Rund 6.000 Isländer mit Glücksspielproblemen
Ólason wies auf eine Umfrage hin, dessen jüngste Ergebnisse das isländische Justizministerium Ende des vergangenen Jahres präsentierte.
Dieser sei zu entnehmen, dass der Anteil der Spieler im Jahr 2017 auf 18,4 Prozent gestiegen sei, während er 2011 noch bei 14,9 Prozent gelegen habe. Die Anzahl der Spieler mit problematischem Spielverhalten liege bei rund 6.000.
Problematisch sehe Ólason vor allem die fehlenden Behandlungsmöglichkeiten im Land und die bestehenden Regulierungen zum Glücksspiel. Untersuchungen zeigten, dass Spielautomaten am häufigsten mit Spielsucht in Verbindung gebracht würden. Das Gesundheitswesen sei zugleich nicht auf die Behandlung von Spielern vorbereitet. Es sei ein Paradox, dass die Universität von Island als Institution, die im Bereich der Behandlung der Spielsucht arbeitete, zugleich auch die Erlöse aus den Spielautomaten erhalte.
Während in anderen nordischen Ländern staatliche Unternehmen Glücksspiele anböten und der Staat entscheide, wohin die Gelder aus den Erlösen flössen, werde das Glücksspiel in Island von öffentlichen Institutionen betrieben. Kümmerte sich der Staat um das Angebot an Glücksspielen, wäre eine bessere Kontrolle möglich – ein Argument, dem auch Guðlaugur Jakob Karlsson folgt.
Es bleibt abzuwarten, ob sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dieser Argumentation anschließen wird. Ein Verhandlungstermin sei für diesen Fall noch nicht angesetzt.
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