Britische Werbeaufsichtsbehörde verbietet irreführende Werbung von TVBet
Posted on: 15/04/2020, 04:02h.
Last updated on: 15/04/2020, 04:02h.
Die britische Werbeaufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass den Beschwerden seitens des Live-Glücksspielanbieters BetGames.tv hinsichtlich zweier Werbeanzeigen des Konkurrenzunternehmens TVBet stattgegeben werde.
Bei einer der beanstandeten Anzeigen habe es sich um Werbung auf der Fachmesse „Betting on Sports“ am 17. September 2019 in Kensington Olympia, London, gehandelt. Dort sei auf einem Monitor die Aussage „The Biggest Jackpot“ [dt.: der größte Jackpot] zu sehen gewesen.
Bei der zweiten Anzeige, die ebenfalls im September 2019 auf einschlägigen Casino-Webseiten erschienen sei, habe TVBet mit der Aussage “#1 World’s Live-Games Provider” [dt.: Weltbester Live-Spiele-Anbieter] für seine Produkte geworben.
Glücksspiel-Anbieter TVBet kann Behauptungen nicht beweisen
Nach Einschätzungen der ASA [Seite auf Englisch] seien beide Aussagen in den von TVBet geschalteten Anzeigen irreführend und verstießen demnach gegen den britischen Werbekodex. Besagter GAP-Code sehe vor, dass Vergleiche mit Angeboten der Wettbewerber überprüfbar sein müssten.
Dazu heißt es in der Mitteilung der ASA:
„Wir waren der Ansicht, dass die vergleichenden Ansprüche “The Biggest Jackpots” und “# 1 Worlds Live-Games Provider” als vergleichende Ansprüche mit dem gesamten Markt verstanden würden. Die Anzeigen leiteten die Unternehmen nicht zu zusätzlichen Informationen bezüglich der Vergleiche und zur Erläuterung der Grundlage für die Behauptungen.“
Zu seiner Verteidigung verwies TVBet auf das Ranking einer Vergleichsplattform für Glücksspiel-Anbieter, auf der das Unternehmen ganz oben gelistet sei. Die Aufsichtsbehörde entgegnete, dass die Webseite nur eine begrenzte Zahl konkurrierender Anbieter anführe.
Weiterhin werde nicht erklärt, warum diese ausgewählt worden seien und welche Faktoren ausschlaggebend für das Ranking seien. Die ASA führte aus, dass verschiedene Faktoren zu berücksichtigen seien, wenn zu entscheiden sei, welcher Glücksspiel-Anbieter der beste sei.
Ungeachtet dessen habe TVBet keine Beweise dafür vorlegen können, dass das Unternehmen im Vergleich der Anbieter mit den am meisten verkauften Live-Spielen sei.
Daher entschied die Aufsichtsbehörde, dass Werbeanzeigen in dieser Form nicht mehr erscheinen dürften. Die Muttergesellschaft von TVBet, ASTOK, solle auch in künftigen vergleichenden Aussagen sicherstellen, dass sie diese belegen könne und die Aussagen überprüfbar sein müssten.
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