Philippinische Offshore-Glücksspiel-Betreiber dürfen Betrieb wiederaufnehmen
Posted on: 01/05/2020, 12:53h.
Last updated on: 01/05/2020, 01:11h.
Obwohl auf den Philippinen angesichts der Covid-19-Pandemie weiterhin strenge Quarantäne-Maßnahmen angeordnet sind, dürfen die Offshore-Glücksspielbetreiber (POGOs) ihren Betrieb zum Teil wiederaufnehmen. Dies hat der staatliche Glücksspielbetreiber PAGCOR in seiner heutigen Pressemitteilung angekündigt.
Die Philippine Amusement and Gaming Corporation (PAGCOR) habe diese Entscheidung getroffen, um der Regierung zu helfen, alle notwendigen Mittel zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie aufzubringen. Die teilweise Wiedereröffnung sei an die Voraussetzung gebunden, dass die POGOs die Richtlinien der Regierung zur Einhaltung der „gemeinschaftlichen Quarantäne“, der Enhanced Community Quarantine (ECQ), einhielten.
Die Vorsitzende der PAGCOR (Seite auf Englisch), Andrea Domingo, hat schon in der vergangenen Woche auf die Wiederaufnahme der Glücksspielaktivitäten gedrängt. Ihr Argument waren bereits zu diesem Zeitpunkt die Zusatzeinnahmen, die von der philippinischen Regierung dringend benötigt würden. Philippinische Senatsmitglieder hatten zuvor diskutiert, den staatlichen Glücksspielanbieter zum Verkauf anzubieten.
Wiedereröffnung unter Auflage von Sicherheitsprotokollen
Die Wiedereröffnung der POGOs bringe eine Reihe von Verpflichtungen mit sich. So sei es erforderlich, dass die Unternehmen sämtliche Steuerverbindlichkeiten beglichen, Lizenzgebühren und die für den Monat April fälligen Regulierungsgebühren zahlten.
Zudem sollen spezielle Sicherheitsprotokolle eingeführt werden. Damit wolle man die Mitarbeiter vor Coronavirus-Infektionen schützen und die Verbreitung des Virus in den Gemeinden verhindern.
Domingo erklärte:
„Selbst mit der teilweisen Wiederaufnahme des POGO-Betriebs werden wir die Sicherheit der Mitarbeiter und der gesamten Glücksspielbranche in den Vordergrund stellen.“
Während PAGCOR die bedeutenden Beiträge, die die POGOs für die Wirtschaft des Landes leisteten, anerkenne, seien besondere Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, damit sich ökonomische und gesundheitliche Vorteile die Waage hielten.
Zunächst sollen in zugelassenen Betriebsstätten daher nur 30 Prozent der Belegschaft pro Schicht zugelassen werden. Mitarbeitern soll für ihren Arbeitsweg ein Shuttleservice zur Verfügung gestellt und sie müssten vor Bürobesuch auf ihre Körpertemperatur hin überprüft werden. Darüber hinaus müsse die soziale Distanzierung ebenso wie angemessene Hygiene und Desinfektion erfolgen und die Mitarbeiter müssten jederzeit eine Maske tragen.
Voraussetzung für eine Rückkehr an den Arbeitsplatz sei außerdem ein negatives Corona-Testergebnis.
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