Glücksspielsucht: Chef von Tiroler Rettungsdienst verspielt 3,5 Mio. Euro
Posted on: 28/05/2020, 12:27h.
Last updated on: 28/05/2020, 04:08h.
Vor dem Innsbrucker Landesgericht ist ein 44-Jähriger Oberländer wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Wie die Tiroler Tageszeitung am Mittwoch berichtet hat, soll der ehemalige Chef eines Tiroler Rettungsdienstes 3,5 Millionen Euro vom Staat ergaunert haben, um seine Glücksspielsucht zu finanzieren.
Vor dem Gericht hatte der Familienvater eingeräumt, durch falsche Steuerangaben unberechtigt Beihilfen vom Staat kassiert zu haben. Das Geld sei in Spielcasinos geflossen.
Ein Fehler im System?
Großes Medieninteresse erregte der Fall des Rettungsdienstbetreibers aufgrund der Dauer des Betrugs. Insgesamt habe der Mann elf Jahre lang durchschnittlich 10.000 Euro im Monat von den Behörden erhalten. Die Steuervorschüsse, die sein Rettungsunternehmen bezogen habe, seien dabei wesentlich höher ausgefallen als bei anderen Diensten.
In Österreich wird nicht nur der Staat zum Opfer spielsüchtiger Betrüger. Manchmal sind es die Staatsvertreter, die versuchen, durch illegale Machenschaften an Gelder für Glücksspiel zu gelangen. So stand ein spielsüchtiger Beamter des österreichischen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im Februar in Wien vor Gericht. Der 56-Jährige hatte Aufenthaltstitel an Asylsuchende verkauft und war deshalb zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Vor Gericht gab der Mann an, mit dem Geld (82.000 Euro) Spielschulden beglichen zu haben.
Dass der Betrug lange niemandem aufgefallen sei, habe mit behördlichem Versagen zu tun, zitiert die Tiroler Tageszeitung die Verteidigerin des Ex-Unternehmers. Sie äußerte sich ungläubig über die mangelhaften Kontrollen:
Ein heller Wahnsinn, dass das System so ist. Ein Selbstbedienungsladen der Sonderklasse.“
Besondere Brisanz erhalte das Verfahren durch den Umstand, dass der Mann bereits im Jahre 2011 wegen derselben Betrugsmasche verurteilt worden sei.
Kein Vorteil durch Glücksspiel
In ihrer Verteidigung ergänzte die Anwältin des ehemaligen Rettungschefs, dass ihr Mandant keine materiellen Vorteile durch den Betrug genieße. Ihm stünden kein „Ferrari und auch keine fünf Wohnungen“ zur Verfügung.
Der Angeklagte beschrieb die Spielsucht als Zwang. Er habe „wie ein Alien“ gehandelt. Das Gericht schien diese Umstände bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt zu haben. Bei schwerem Betrug können in Österreich bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden.
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