Neue Corona-Regeln für Spielhallen in Rheinland-Pfalz
Posted on: 22/06/2020, 01:31h.
Last updated on: 22/06/2020, 01:31h.
Spielhallenbetreiber im Bundesland Rheinland-Pfalz erwartet eine Lockerung der Hygienekonzepte für Spielhallen. Wie das Branchenmagazin games & business am Montag berichtet hat, soll ab Mittwoch die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz in Kraft treten.
Welche Lockerungen wird es geben?
Die neue Verordnung soll zwei wesentliche Änderungen beinhalten. Zum einen werde die Maskenpflicht beim Spielen an Automaten entfallen. Zum anderen soll das Rauchen in den Spielhallen wieder gestattet werden.
In Rheinland-Pfalz wurden die Corona-Richtlinien für Spielhallen in den vergangenen Wochen immer weiter gelockert. Seit dem 13. Mai dürfen Spielhallen in dem Bundesland wieder öffnen. Seit Anfang Juni ist auch die Ausgabe von Speisen und Getränken in den Spielstätten erlaubt.
Weitere Schutzmaßnahmen, die nach der Wiedereröffnung der Spielhallen eingeführt wurden, werden bis auf Weiteres Bestand haben, wie es in dem Bericht heißt:
Spielhallenbetreiber sind laut Verband [Automaten-Verband Rheinland-Pfalz, Anm. d. Red.] aber weiterhin verpflichtet, die Kontaktdaten der Spielgäste aufzunehmen. Und auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist weiterhin einzuhalten.
Die Einhaltung des Mindestabstandsgebotes solle beispielsweise durch „Markierungen“ auf dem Boden gewährleistet werden. Für Gäste, die durch Trennscheiben an Spielautomaten geschützt seien, gelte das Mindestabstandsgebot nicht länger.
Spielhallenbetreibern drohen Massenschließungen
Während die Lockerung der Corona-Bestimmungen für Spielhallenbetreiber in Rheinland-Pfalz mit einer Erleichterung des Betriebsablaufs einhergehen werden, droht einigen Automaten-Unternehmern in dem Bundesland bereits neuer Ärger.
Laut einer Meldung der Allgemeinen Zeitung soll die Zahl der Spielhallen in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz ab Sommer 2021 von „57 auf 11 schrumpfen“. Grund sei eine Gesetzesänderung, die im Jahre 2015 beschlossen und im kommenden Jahr umgesetzt werden soll.
Sie regelt unter anderem den Mindestabstand, der zwischen Spielhallen und Schulen oder Kindergärten bestehen muss. Dieser soll ab nächstem Sommer mindestens 500 Meter betragen und auch für die Entfernung zwischen einzelnen Spielhallen gelten.
Für viele Spielhallenbetreiber in Rheinland-Pfalz könnte sich die Gesetzesverschärfung nach der überstandenen Corona-Krise als neue Existenzbedrohung erweisen.
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Last Comment ( 1 )
Hallo Ich finde den Mindestabstand zu Schulen einen Witz. Schüler haben keinen Einlass in Spielhallen, aber jederzeit im Internet. Es werden Arbeitsplätze vernichtet, Arbeitslosenzahlen steigen und Steuereinnahmen fallen weg. Aber unsere Politiker kämpfen ja um jeden Arbeitsplatz! Ich denke für die entgangene Vergnügungssteuer werden dann Grundstücksteuer und Hundesteuer und andere Steuern erhöht. Gruss Sonja Baus