Österreich: Warum entzieht sich Ex-Casinos-Austria-Vorstand Hoscher dem U-Ausschuss?
Posted on: 16/07/2020, 01:50h.
Last updated on: 16/07/2020, 01:50h.
Die österreichische Regierungspartei ÖVP fordert den ehemaligen Vorstand der Casinos Austria AG, Dietmar Hoscher (SPÖ), erneut dazu auf, sich dem Ibiza-U-Ausschuss zu stellen und in der Causa Casinos auszusagen.
Wie die Tageszeitung Kurier am Mittwoch berichtet hat, habe sich der Politiker seit Beginn des Untersuchungsausschusses im Januar immer wieder entschuldigen lassen. Ein ärztliches Attest habe bestätigt, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht vorgeladen werden könne.
Die ÖVP wolle diese Entschuldigung jedoch nicht länger akzeptieren. Schließlich habe Hoscher in diesem Jahr die Leitung einer mehrstündigen Kuratoriumssitzung im Allianz-Stadion übernommen.
Diese Sitzung habe mehrere Stunden gedauert und sei keineswegs einfach gewesen, betont ÖVP-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Gerstl. Gegenüber dem Kurier zeigt sich der Politiker daher empört über Hoschers Weigerung, vor den Ausschuss zu treten:
Dietmar Hoscher hat sich nach § 34 Verfahrensordnung der Befragung im U-Ausschuss entzogen. Kurze Zeit später leitet er aber eine Sitzung bei Rapid Wien und fährt völlig normal mit dem Auto. Ein derart ignorantes Verhalten dem Parlament gegenüber habe ich noch nicht gesehen und diese Kaltschnäuzigkeit werden wir auch nicht akzeptieren.
Gerstl stelle sich daher die Frage, ob der Ex-Casinos Vorstand etwas vor dem Ausschuss zu verheimlichen habe. Schließlich versuche er, „mit allen Mitteln einer Befragung im U-Ausschuss zu entgehen“.
ÖVP droht mit Vorführung durch die Polizei
Die ÖVP habe bereits eine erneute Vorladung Hoschers veranlasst. Wann diese stattfinden könne, sei jedoch noch ungewiss. Dieses Mal jedoch wolle die Partei keine Ausflüchte gelten lassen. Nötigenfalls, so Gerstl, lasse er Hoscher „mit Polizeigewalt vorführen“.
Wie der Kurier erklärt, drohe bei Nichterscheinen zu einer gerichtlichen Vorladung eine Geldstrafe von 500 bis 5.000 Euro. Bei wiederholter Weigerung könne die Strafe auf bis zu 10.000 Euro angehoben werden. Gemäß § 34/1 der österreichischen Strafprozessordnung dürfen Personen, „die wegen einer psychischen Krankheit, wegen einer geistigen Behinderung oder einem anderen Grund unfähig sind, die Wahrheit anzugeben“, jedoch nicht vorgeladen werden.
Genau auf diesen Paragrafen habe sich Hoscher bisher berufen. Sein Anwalt Michael Pilz habe bestätigt, dass ein entsprechendes Attest vorliege. Ob dieses Argument Hoschers Befragung ein weiteres Mal stoppen könnte, ist ungewiss.
In der Zwischenzeit seien laut Kurier mindestens zehn weitere Politiker und/oder Geschäftsleute zur Aussage vor dem U-Ausschuss gebeten. Wann die Casinos Austria Affäre somit schlussendlich aufgeklärt und ad acta gelegt werden kann, bleibt abzuwarten.
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