Glücksspielgewinn nicht gemeldet: Britisches Gericht verurteilt Sozialbetrügerin
Posted on: 05/12/2020, 05:30h.
Last updated on: 04/12/2020, 03:35h.
In dieser Woche stand in England eine 39-jährige Frau vor Gericht, die das Sozialsystem wiederholt betrogen hat. Im aktuellen Fall hatte Sharon Meehan gestanden, den Behörden im Jahr 2019 einen Glücksspielgewinn im hohen fünfstelligen Bereich verschwiegen und so weiter Sozialleistungen bezogen zu haben.
Jackpot plus Sozialleistungen
Am vergangenen Mittwoch bekannte sich die zweifache Mutter Sharon Meehan vor dem Magistrates’ Court im englischen Wigan schuldig, vorsätzlich Einkünfte verschwiegen zu haben, um von Sozialleistungen zu profitieren.
Der fragliche Gewinn hatte genau 74.336 GBP (rund 82.200 Euro) betragen und war am 10. Juli 2019 auf ihrem Bankkonto eingegangen. Anstatt den plötzlichen Geldsegen wie vorgegeben umgehend bei der zuständigen Behörde zu melden, hatte sie sich weiter monatlich staatliche Unterstützung überweisen lassen.
Auch in Deutschland gilt, dass Glücksspielgewinne beim Bezug gewisser Sozialleistungen angegeben werden müssen. So betrachtet der Gesetzgeber Gewinne beim Arbeitslosengeld II (ugs.: Hartz IV) und Leistungen zur Aufstockung als anzurechnendes Einkommen.
Beim Arbeitslosengeld I hingegen, bei dem es sich um eine Versicherungsleistung handelt, wird nur Erwerbseinkommen berechnet. Glücksspielgewinne hingegen fallen hier unter „mühelose Einkünfte“, die anrechnungsfrei bleiben.
Insgesamt soll Meehan über 2.100 GBP zu Unrecht erhalten haben. Nichtsdestotrotz sei ihr Guthaben bereits im Oktober 2019 wieder auf unter 6.000 GBP zusammengeschrumpft gewesen. Vor Gericht hatte sie angegeben, dass das Geld in erster Linie in die Rückzahlung von Spielschulden geflossen sei.
Alles nur ein Missverständnis?
Auf die Frage, warum sie ihren Gewinn nicht ordnungsgemäß meldete, hatte die Frau während der Ermittlungen angegeben, dass sie davon ausgegangen sei, dass die Unterstützung automatisch ende. So habe sie nach ihrem Gewinn umgehend ihren Job gekündigt und vermutet, dass die verantwortlichen Stellen hierüber informiert würden und die Zahlungen einstellten.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Ausführungen der 39-Jährigen jedoch keinen Glauben geschenkt, sondern vor Gericht ausgeführt:
Sie hat sich nicht darum bemüht, den Behörden mitzuteilen, dass sie 74.000 Pfund gewonnen hatte. Und das trotz der Tatsache, dass sie erst Monate zuvor wegen eines ähnlichen Leistungsbetrugs verurteilt worden war.
Tatsächlich war Meehan bereits im März 2019 wegen Erschleichung von Leistungen zu 180 Sozialstunden verurteilt worden [Seite auf Englisch]. Damals hatte sie sich Unterstützung als Alleinerziehende auszahlen lassen, obwohl sie sich alle Kosten mit ihrem im selben Haushalt lebenden Partner geteilt hatte.
Die eindringlichen Mahnungen des damaligen Richters scheinen jedoch schnell verklungen zu sein. Nun wird die Wiederholungstäterin für 12 Monate Sozialstunden ableisten und 20 Tage lang eine Rehabilitationsmaßnahme absolvieren müssen. Diese schließt auch die Teilnahme an einem Kurs „zur besseren Entscheidungsfindung“ ein.
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