Schwedens Verbraucherschützer kritisieren die AGB von Online-Glückspielanbietern
Posted on: 07/12/2020, 03:24h.
Last updated on: 07/12/2020, 03:24h.
Die schwedische Verbraucherschutzbehörde Konsumentverket hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedener Online-Glücksspielanbieter überprüft. Wie die Behörde in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Abschlussbericht erklärt [Seite auf Schwedisch], seien dabei gravierende Mängel zum Vorschein gekommen.
Für ihre Überprüfung hätten die Verbraucherschützer nach dem Zufallsprinzip 13 durch die schwedische Glücksspielaufsicht Spelinspektionen lizenzierte Online-Glücksspiel-Firmen herausgegriffen. Insgesamt gibt es in Schweden aktuell 73 lizenzierte Anbieter für Online-Glücksspiel.
Zu den überprüften Unternehmen zählten unter anderem Interwetten Gaming Limited, ComeOn Sweden, Genesis Global Limited sowie Schwedens staatlicher Glücksspielanbieter Svenska Spel Sport & Casino AB.
Bei allen Anbietern seien in den AGB Formulierungen gefunden worden, die auf einen unfairen Geschäftsumgang mit Kunden hinwiesen.
Die Verbraucherschutzbehörde hat bei ihrer Überprüfung festgestellt, dass die Vertragsbedingungen Mängel aufweisen. Die Gesamtbewertung lautet, dass […] Geschäftsbedingungen vorliegen, die als unfair bezeichnet werden können. Bei den geprüften Glücksspielfirmen besteht erheblicher Verbesserungsbedarf.
Einschränkungen bei der Auszahlung
Bei sechs der 13 geprüften Anbieter hätten die AGB Einschränkungen in Bezug auf die Auszahlungen von Gewinnen enthalten. Kunden würden unter bestimmten Umständen davon abgehalten, sich ihre rechtmäßigen Gewinne auf das eigene Bankkonto auszahlen zu lassen.
In einigen Online-Casinos gebe es zum Beispiel ein wöchentliches Auszahlungslimit. Gewinne ein Kunde somit einen großen Geldbetrag, könne er sich diesen mitunter nur in niedrigen Teilbeträgen auszahlen lassen.
Zwei Unternehmen gäben an, dass Kunden eine spezielle Identitätsüberprüfung durchzuführen hätten, wenn sie sich mehr als 18.000 oder 20.000 SEK (1.746 bzw. 1.960 Euro) auszahlen lassen wollten.
Mehrere Anbieter hätten zudem erklärt, sich das Recht vorzubehalten, Auszahlungen nach eigenem Ermessen zu verweigern, ohne dabei darauf einzugehen, nach welchen Kriterien derartige Entscheidungen erfolgen würden.
Keine Hilfe bei Konflikten und Rechtsstreitigkeiten?
Große Mängel seien der Verbraucherschutzbehörde auch in Bezug auf Konfliktlösung und die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten mit Kunden aufgefallen. Vier der 13 Anbieter hätten sich dabei grundsätzlich auf ausländisches Recht berufen.
Drei von ihnen hätten dabei erklärt, dass etwaige Gerichtsstreitigkeiten vor einem ausländischen Gericht ausgetragen würden.
Die Verbraucherschutzbehörde weist daraufhin, dass es nach schwedischem Vertragsrecht illegal ist, eine Streitigkeit zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher, der innerhalb Schwedens residiert, im Ausland gerichtlich zu klären.
Nur fünf der überprüften Anbieter hätten in ihren AGB darüber hinaus Verweise auf das schwedische „Streitbeilegungsgremium“ (ARN), eine unabhängige Schlichtungsorganisation, erbracht. Allerdings seien nur in einem Fall die Angaben dazu vollständig gewesen.
Die verbleibenden acht Anbieter hätten entweder auf Schlichtungsfirmen im Ausland verwiesen oder gar keine alternative Streitbeilegung erwähnt.
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