Griechenland: Glücksspielsteuer als Subvention für Amateur- und Profisport
Posted on: 22/03/2021, 01:25h.
Last updated on: 22/03/2021, 01:25h.
Das griechische Ministerium für Finanzen, Kultur und Sport plant, mit einem erheblichen Teil der erwirtschafteten Glücksspielsteuern den Profisport zu subventionieren. Dies berichtete das Nachrichtenportal Makthes [Seite auf Griechisch] am Sonntag.
Der Beschluss wurde am Freitag erlassen und vom Finanzminister Apostolos Vesyropoulos, vom stellvertretenden Finanzminister Theodoros Skylakakis und dem stellvertretenden Kulturminister Lefteris Avgenakis unterzeichnet.
Künftig sollen Fußball-, Basketball-, Volleyball-, Wasserball- und Handballmannschaften aufgrund der wirtschaftlichen Probleme, die durch die Corona-Pandemie verursacht worden seien, finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Höhe der Finanzspritzen sei davon abhängig, wie viel die Teams normalerweise durch Einnahmen aus Sponsoring, Werbung, Fernsehrechten, Mitgliedsbeiträgen und Ticketverkäufen erzielt hätten.
Um die Subventionen zu finanzieren, soll die Glücksspielsteuer für das Geschäftsjahr 2021 auf 60 % der Bruttoeinnahmen festgelegt werden. In den Folgejahren soll die Abgabe sich auf mindestens 50 % belaufen. Eine Stellungnahme seitens der Vertreter der Glücksspielbranche diesbezüglich liegt noch nicht vor.
Die geplante Verteilung der finanziellen Hilfen im griechischen Profisport
- Fußball Super League – 22 Mio. Euro
- Fußball Super League 2 -7,5 Mio. Euro
- Basket League – 7,5 Mio. Euro
- Herren Volleyball League – 4 Mio. Euro
- Frauen Volleyball League – 1,5 Mio. Euro
- A1 Frauenbasketball, Frauenvolleyball, Frauenfußball, Frauenwasserball, Frauenhandball – 1,5 Mio. Euro
- A1 Herrenhandball – 1,7 Mio. Euro
Subventionen an Bedingungen geknüpft
Laut dem Nachrichtenportal fosonline seien einige Bedingungen an den Erhalt der Fördergelder geknüpft. So müssten mindestens 50 % der Gelder in die Modernisierung, Verbesserung und Wartung der von den Teams genutzten Sportanlagen investiert werden.
Zudem sollen Kindergärten für die Kinder der Sportlerinnen und Sportler eingerichtet und die Infrastruktur ausgebaut werden.
Wer hat Anrecht auf die Fördermittel?
Begünstigte der Finanzierung sind die Sportmannschaften, Profi- und die Amateurmannschaften, die mit einer Entscheidung einer zuständigen Stelle des Generalsekretariats für Sport (GGA) eine besondere sportliche Anerkennung haben und im elektronischen Register der Sportvereine eingetragen sind.
Die Begünstigten der Finanzierung aus der Besteuerung der Glücksspielgewinne müssen die Angaben zu ihrem Bankkonto (IBAN, Bank) in das elektronische Register eingetragen haben, auf das der Finanzierungsbetrag überwiesen werden soll.
Zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel müssten die Begünstigten alle Dokumente veröffentlichen, auf denen die jeweiligen Kosten aufgelistet seien.
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