Spiele im Fokus des Jugendschutzes: Game-Verband warnt vor „Kompetenz-Chaos“
Posted on: 02/04/2021, 09:59h.
Last updated on: 02/04/2021, 10:19h.
In der vergangenen Woche hat der Bundesrat das neue Jugendschutzgesetz beschlossen. In einem Interview mit dem Branchenportal GamesWirtschaft erklärt der Verband der deutschen Games-Branche game nun, dass das Gesetz zu mehr Unsicherheit und regelrechtem „Kompetenz-Chaos“ führen könne.
Die Änderungen des Jugendschutzgesetzes zielen einerseits auf den besseren Schutz vor Cyber-Grooming und Belästigungen im Rahmen der Online-Games ab. Andererseits soll es vor Kostenfallen, wie sie durch In-Game-Käufe ausgelöst würden, schützen.
Änderungen der Alterseinstufung für Spiele mit Lootboxen möglich
Sollten nicht die Anbieter der Spiele selbst entsprechende Maßnahmen ergreifen, um „Kommunikationsrisiken“ zu minimieren und Kinder und Jugendliche vor „glücksspielähnlichen Elementen“ wie Lootboxen zu schützen, drohe bestimmten Spielen eine Änderung der Alterseinstufung.
Wie die britische Zeitung The Guardian heute berichtet, hätten aktuelle Analysen zu Lootboxen gezeigt, dass es enge Zusammenhänge zwischen Lootboxen und problematischem Glücksspiel-Verhalten gebe. Lootboxen, so die Analysten, seien „strukturell und psychologisch“ mit Glücksspiel gleichzusetzen. Genutzt würden sie bereits von fast der Hälfte der Kinder, die Videospiele spielten.
Wie Felix Falk, Geschäftsführer des game e.V., im Interview mit GamesWirtschaft erklärt, könnte das neue Jugendschutzgesetz und mit ihm der „deutsche Sonderweg“ jedoch zu „Kompetenz-Chaos“ führen. Fraglich sei unter anderem, wie wirksam die neue Bundeszentrale sein werde, die aus der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hervorgehen soll.
Falk führte aus:
Insbesondere bei den Vorsorgemaßnahmen gibt es viele Fragezeichen – und wie die Wirkung dieser Regelungen sein wird, hängt sehr davon ab, wie kompetent die neue Bundeszentrale agiert und wie gut sie sich in dem Kompetenzchaos mit den anderen Behörden oder den Freiwilligen Selbstkontrollen abstimmt.
Kompetente Kontrollmechanismen bereits vorhanden
Mit der USK gebe es in Deutschland derweil schon eine kompetente Selbstkontrolle. Sie sei die maßgebliche Initiatorin von IARC, einem Deskriptoren-System bei Alterskennzeichen. Dieses weise schon jetzt auf die vom Jugendschutzgesetz geforderten Zusätze, zum Beispiel bei Spielen mit Glücksspiel-Inhalten, hin.
Auch hinsichtlich der Lootboxen merkt Falk an, dass es bereits wirksame gesetzliche Mechanismen gebe, zum Beispiel den Taschengeldparagrafen. Hinzu komme, dass der Begriff Lootbox differenziert zu betrachten sei, da er eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote benenne.
Der Verband habe sich bereits viele Jahre lang für ein modernes Jugendschutzgesetz eingesetzt, das in der digitalen Realität ankomme. Leider erreiche das nun verabschiedete Gesetz dieses Ziel laut Falk nicht.
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