Spielautomaten Pro und Contra: Referendum im Kanton Zürich

Posted on: 01/06/2021, 01:01h. 

Last updated on: 01/06/2021, 01:15h.

Im Schweizer Kanton Zürich ist die Bevölkerung am 13. Juni dazu aufgerufen, über eine mögliche Erlaubnis von Spielautomaten in Gaststätten und anderen gastronomischen Betrieben abzustimmen. Das Referendum hatte eine Gruppe oppositioneller Abgeordneter des Kantonsparlamentes erwirkt, die gegen die Genehmigung der Automaten in den öffentlich zugänglichen Räumen ist.

Spielautomat
Sind Spielautomaten bald auch in Züricher Bars erlaubt? (Bild: Pixabay)

Die Aufstellung der Spielautomaten wird befürwortet vom Regierungsrat des Kantons Zürich sowie Vertretern der SVP, SP, Mitte, GLP und FDP. Sie argumentieren, dass die betreffenden Geschicklichkeitsgeldspielautomaten nichts mit den ursprünglichen Spielautomaten gemein hätten, die 1994 im Kanton Zürich verboten worden seien. Statt auf reinen Zufall zu vertrauen, könnten Spieler bei den Automaten ihre Gewinnaussichten mithilfe der Geschicklichkeit beeinflussen.

Aufgrund ihrer begrenzten Gewinne und Höchsteinsätze sei das Suchtpotenzial der Spielautomaten zudem zu vernachlässigen, so die Befürworter. Darüber hinaus sei der Jugendschutz gewährleistet, da Aufsteller sicherstellen müssten, dass nur Erwachsene an den Geräten spielten.

Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele im Kanton Zürich wurde als Anpassung an das neue Bundesgesetz über Geldspiele der Schweiz notwendig. Neben den sogenannten Kleinspielen (Kleinlotterien, Tombolas, lokale Sportwetten) wird darin auch das Großspiel geregelt. Hierzu zählen neben Lotterien und Sportwetten auch Spielautomaten.

Des Weiteren berufen sich Regierungsvertreter auf die neue Realität im Glücksspiel. Die Erlassung eines Verbotes sei veraltet, wenn junge Menschen oder Problemspieler mit ihren Smartphones jederzeit und von jedem Ort aus Online-Casinos oder Buchmacher aufsuchen könnten.

Außerdem würde eine regulierte Lösung sicherstellen, dass die Allgemeinheit von den Gewinnen dauerhaft profitiere. So hob Rochus Burtscher von der SVP hervor, dass 10 % der Gewinne in Höhe von jährlich 1,5 bis 2 Millionen CHF in einen Fonds zur Unterstützung Spielsüchtiger flössen.

Opposition begrüßt das Verbot

Im Gegensatz zu den Regierungsvertretern sind Grüne und EVP strikt gegen das Projekt und die ihrer Ansicht nach verbundene Ausweitung des Glücksspiels. Das Gesetz sei der Versuch, Spielautomaten “durch die Hintertüre” wieder in Restaurants und Bars zu bringen.

Manuel Kampus (Grüne) betonte:

Wer spielen will, soll ins Casino. Die als Geschicklichkeitsspielautomaten getarnten Geldschluckmaschinen animieren zum Spielen, was die Spielsuchtprävention torpediert und für Betroffene zu grossem Verlust und viel Leid in Familien führen kann. Das kann durch ein Nein verhindert werden.

Auch das Argument der Befürworter, dass bedeutende Summen an die Spielsuchtprävention gingen, sei nicht stichhaltig. Wenn es keine Automaten gebe, so Kampus, bräuchte es auch diese zusätzlichen Schutzmaßnahmen nicht.