„Geld zurückholen“: Spielsüchtiger Spielhallenräuber vor Gericht
Posted on: 02/06/2021, 01:39h.
Last updated on: 02/06/2021, 01:39h.
In Bonn stehen seit gestern zwei Männer vor Gericht, die im Jahr 2020 eine Spielhalle im rheinischen Bornheim überfallen haben sollen. Beide Angeklagten zeigten sich am ersten Verhandlungstag geständig. So hätten jeweils akute Geldprobleme aufgrund von Drogen- beziehungsweise Spielsucht die gemeinsame Tat motiviert. Uneinigkeit herrschte jedoch darüber, wer bei dem Überfall die Führung übernommen habe.
Räuberische Erpressung und schwerer Raub
Im Oktober 2020 fahndete die Bonner Polizei öffentlich nach einem Mann, der in der Nacht zum 18. August eine Spielhalle im benachbarten Bornheim überfallen hatte und beschrieb:
Gegen 01:00 Uhr betrat der Unbekannte die Räumlichkeit und forderte unter Vorhalt eines spitzen Gegenstandes von dem Angestellten die Herausgabe von Bargeld. Der Räuber erbeutete so nach dem aktuellen Sachstand mehrere hundert Euro und flüchtete aus dem hinteren Bereich der Spielhalle in unbekannte Richtung.
Angaben des betroffenen Angestellten und eines anwesenden Zeugen zufolge soll der Mann etwa 1,70m groß und normal bis sportlich gebaut gewesen sein.
Knapp zwei Jahre später muss sich nicht nur der damals Gesuchte, sondern auch der scheinbar hilfsbereite Spielhallenbesucher vor dem Bonner Landgericht verantworten. Zusammen sollen die beiden 33 und 42 Jahre alten Männer den Raub geplant und so 2.800 Euro erbeutet haben.
Doppelt ungerechte Verteilung der Beute?
Der 33-Jährige, der ursprünglich als Räuber in Erscheinung getreten war, gab gestern vor Gericht seine Tatbeteiligung zu, belastete seinen Komplizen jedoch schwer. So habe dieser ihn zu der Tat genötigt.
Druckmittel seien hohe Schulden gewesen, die er bei dem Älteren, der sein Dealer gewesen sei, gehabt habe. Nach dem Überfall habe der andere ihn mit nur einem Bruchteil der Beute und ein wenig Kokain abgespeist.
Laut Bonner General Anzeiger habe es nach der Tat einige Monate gedauert, bis die Ermittler den Räubern auf die Spur gekommen waren. Letztlich sei es einer Handydatenauswertung zu verdanken gewesen, dass der Fall habe aufgeklärt werden können.
So war herausgekommen, dass der vermeintlich unbeteiligte 42-jährige Spielhallenbesucher über WhatsApp im Kontakt mit dem vermeintlichen Einzeltäter gestanden hatte. Er war es auch, der dem Räuber den Zutritt und die Flucht durch die ansonsten verschlossene Hintertür der Spielhalle ermöglicht hatte.
Der zweite Angeklagte ließ hingegen über seinen Anwalt mitteilen, nie mit Drogen gehandelt zu haben, dafür aber selbst unter einen schweren Spielsucht zu leiden. In den Tagen vor der Tat habe er in ebenjener Spielhalle viel Geld verloren, worüber er so bestürzt gewesen sei, dass er sich das Geld habe „zurückholen“ wollen.
Da es ihm aber generell an Mut fehle, habe er nur die Rolle des Gastes übernommen und dem Jüngeren den aktiven Part überlassen. Dieser habe ihm zuletzt nicht mal die Hälfte der Beute überlassen.
Ob sich eine der beiden Versionen erhärten lässt, wird sich möglicherweise in den drei weiteren angesetzten Verhandlungstagen zeigen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten besonders schwere räuberische Erpressung sowie schweren Raub vor. Bei Verurteilung drohen langjährige Haftstrafen.
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