Casino-Gewinn beim Zoll unterschlagen: Franzose muss 80.000 Euro Strafe zahlen
Posted on: 07/10/2021, 12:05h.
Last updated on: 07/10/2021, 12:05h.
Einem Franzosen dürfte die Freude über einen Casino-Gewinn in Höhe von 160.000 Euro in einem der Casinos in Monaco schnell vergangen sein. Bei seiner Rückreise nach Frankreich sei der 38-Jährige vom Zoll abgefangen worden. Er habe die Geldsumme bei der Einfuhr nicht deklariert. Am Montag habe ihn ein Gericht nun zu einer Geldstrafe von 80.000 Euro verurteilt, berichten französische Medien [Seite auf Französisch].
Der Abend im Casino habe für den Mann aus Nizza mit großem Erfolg begonnen. Nach diversen Poker- und Blackjack-Partien habe er insgesamt Gewinne von 180.000 Euro anhäufen können. Nachdem er beim Blackjack dann 20.000 Euro wieder verloren habe, wähnte er seine Glückssträhne vorüber.
Mit seinem Gesamtgewinn von 160.000 Euro habe er sich dann auf den Rückweg in das nur 20 Kilometer entfernte Nizza gemacht. Da das Fürstentum jedoch ein eigenständiger Stadtstaat ist, muss jeder nach Frankreich Ausreisende zunächst durch den Zoll.
Wer in Frankreich beim Glücksspiel größere Geldsummen gewinnt, muss diese nicht versteuern. Dies betrifft alle Formen des Glücksspiels, inklusive dem Online-Glücksspiel. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Glücksspiel-Gewinn nicht als einmaliges Ereignis angesehen werden kann, sondern gewerblicher Natur ist, z.B. wie bei professionellen Poker-Spielern. Wer mit einem Glücksspiel-Gewinn aus dem Ausland nach Frankreich einreisen will, muss ebenfalls keine Steuern zahlen, den Gewinn aber beim Zoll melden. Grundsätzlich muss die Einfuhr aller Geldsummen ab 10.000 Euro deklariert werden.
Als der Zoll den Mann auf sein Vergehen hingewiesen habe, habe dieser sich uneinsichtig gezeigt. Er sei nicht bereit gewesen, die Sache „im Guten“ zu regeln, sondern habe darauf bestanden, im Recht zu sein. Wie die Zeitung Capital schreibt, sei der Mann zuvor schon bei der Polizei auffällig gewesen.
Kontrollen und Strafen sollen strenger werden
Der derzeit Arbeitslose, der auf den Casino-Gewinn „angewiesen“ sei, habe es letztlich auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Obwohl der Angeklagte zu seiner Verhandlung am Montag nicht erschienen ist, hat der Richter sein Urteil gefällt. Im französischen Rechtssystem ist derartiges möglich.
Aufgrund der Höhe der unterschlagenen Summe, aber insbesondere aufgrund der Uneinsichtigkeit des Angeklagten habe der Richter die Geldstrafe auf 80.000 Euro und damit die Hälfte des Gesamtgewinnes festgesetzt.
Das Urteil solle auch für andere Casino-Touristen eine Warnung sein. Zudem würden im Jahr 2022 die Kontrollen und Strafen bei Zoll-Unterschlagungen deutlich erhöht werden. Die Regierung wolle damit dem wachsenden Geldwäsche-Problem Einhalt gebieten.
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