Spielsüchtige Pflegerin wegen Diebstahls von 325.000 GBP verurteilt
Posted on: 12/10/2021, 11:20h.
Last updated on: 12/10/2021, 11:20h.
Eine 39-jährige Engländerin aus Liverpool ist wegen Diebstahls von insgesamt 325.613 GBP zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Clare Roughley soll ihre eigenen Eltern, ihre Großmutter und eine ältere Dame, bei der sie als Pflegerin angestellt gewesen sei, systematisch bestohlen haben. Wie die Zeitung Liverpool Echo am Montag berichtete [Seite auf Englisch], habe sie so ihre Spielsucht finanziert.
Auf perfide Weise habe sie über einen Zeitraum von sechs Jahren Gelder von den Konten der Betroffenen abgezweigt, in deren Namen Kredite aufgenommen und ihre Spuren verschleiert. Ihre Opfer seien bis zum Schluss ahnungslos gewesen.
Eltern, Großmutter und Pflegebedürftige bestohlen
Das Ehepaar Roughley habe den Diebstahl ihrer Tochter erst im März 2020 bemerkt. Zu jenem Zeitpunkt seien die Ersparnisse des Vaters fast vollständig aufgebraucht gewesen. Roughley habe im Laufe der Jahre von dem Sparkonto ihres Vaters insgesamt 91.437 GBP entwendet.
Von dem Konto ihrer Mutter habe sie zusätzliche 158.735 GBP und von dem Konto ihrer demenzkranken und 2019 verstorbenen Großmutter 58.221 GBP gestohlen. Die als Pflegerin tätige Frau habe dazu Vollmachten gefälscht und sich Zugang zu den Konten ihrer Familienangehörigen verschafft.
Die Familie habe nichts gemerkt, da sämtliche Rechnungen automatisch per Bankeinzug abgebucht und Einkäufe für gewöhnlich bar bezahlt worden seien. Während sich die Konten dem Nullpunkt genähert hätten, sei es vorgekommen, dass Rechnungen nicht abgebucht oder Zahlungen per Karte blockiert worden seien.
Um ihre Taten weiterhin zu verschleiern, habe sich die Tochter am Telefon ihren eigenen Eltern gegenüber als Bankangestellte ausgegeben. Dabei habe sie ihnen versichert, dass lediglich ein Fehler passiert und mit den Konten alles in Ordnung sei.
Als die Eltern schließlich hinter die Tat gekommen seien, sei es bereits zu spät gewesen. Sämtliche Ersparnisse seien aufgebraucht gewesen und die von der Tochter in Auftrag gegebenen Kredite hätten für zusätzliche Schulden gesorgt. Gegenüber der Presse erklärte der Vater:
Meine Frau und ich haben uns weinend in den Armen gelegen und gedacht „was haben wir getan, um so etwas zu verdienen?“. Ich konnte nicht glauben, was mein eigen Fleisch und Blut mir angetan hat. In einer Millionen Jahre hätte ich nicht gedacht, dass Clare zu so etwas fähig ist. […] Ich habe Angst vor der Zukunft, ich habe Angst, dass ich all die Schulden, die ich nicht selbst verursacht habe, zurückzahlen muss.
Doch ihre eigene Familie sei nicht das einzige Opfer gewesen. Clare habe als Pflegerin auch eine ältere Dame betreut. Nicht nur habe sie von deren Konto 17.220 GBP gestohlen, sondern auch in ihrem Namen einen Kredit von fast 9.000 GBP aufgenommen.
Richter lässt keine Gnade walten
Besonders schockiert sei die Familie über die Kaltblütigkeit ihrer Tochter. Noch mehr als den Diebstahl seiner eigenen Gelder, nehme der Vater ihr den Betrug an der Großmutter übel. So habe seine Tochter bei deren Beerdigung noch eine bewegende Grabrede gehalten. Zugleich habe sie gewusst, sämtliche für die Beerdigung zurückgelegte Gelder gestohlen und verspielt zu haben. Die Beerdigungskosten lasteten noch heute auf der Familie.
Auch der zuständige Richter vom Crown Court in Liverpool sieht die Taten der Frau als besonders perfide an. Die vom Anwalt angefügte Spielsucht sei für ihn kein Grund für ein milderes Urteil. In seinem Urteilsspruch sagte er:
Sie haben Ihren Opfern systematisch, skrupellos und ohne Reue jeden letzten Cent genommen und es war Ihnen egal, dass Sie deren Leben zerstören. […] In dem Wissen, dass sie alles von ihr [der Großmutter; Anm. d. Verf.] genommen haben und dass die Beerdigung nicht bezahlt war, standen Sie vor den Trauergästen und haben eine Rede gehalten. Ich betone, dies war dieselbe Frau, die Ihnen sogar 6.000 GBP im Testament hinterlassen hat.
Roughley habe daher eine Haftstrafe von sechs Jahren erhalten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
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