Pflegerinnen vor Gericht: Wem gehört der Lotto-Gewinn?

Posted on: 16/12/2021, 01:38h. 

Last updated on: 16/12/2021, 01:38h.

In Baden-Württemberg müssen sich aktuell zwei Pflegerinnen vor Gericht verantworten, weil sie einen 84-Jährigen um seinen Lotto-Jackpot gebracht haben sollen. Laut Anklage habe das Mutter-Tochter-Gespann den Pflegebedürftigen eingeschüchtert und so um seinen Gewinn in Höhe von 755.000 EUR gebracht. Die Verteidigung ziehe Medienberichten zufolge hingegen in Zweifel, wem der fragliche Lotto-Schein gehört habe.

Lotto Spielquittung
Die Pflegerin soll den Lotto-Gewinn des Senioren auf ihren Namen eingelöst haben (Symbolbild, Quelle:lotto-bw.de)

Lotto-Glück im hohen Alter?

Über Jahre, so berichtet unter anderem die Tageszeitung Schwarzwälder Bote über den gestern begonnenen Prozess, habe ein Mann aus Burladingen dieselben Lotto-Zahlen gespielt. Im September 2019 habe sich die Kombination 12 – 14 – 16 – 23 – 37 – 47 dann ausgezahlt. Die sechs Richtigen hätten einen Gewinn von 755.000 EUR erbracht.

Weil das Lotto-Geld jedoch nie auf dem Konto des mittlerweile verstorbenen Seniors eingegangen sei, müssten sich nun seine damalige Pflegerin (44) und deren ebenfalls im selben Pflegedienst beschäftigte Mutter vor Gericht verantworten. Konkret werfe die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht Hechingen den Frauen Untreue und Beihilfe zur Untreue vor.

Den Ermittlungen zufolge sei die 44-Jährige zum Gewinnzeitpunkt seit rund einem halben Jahr mit der Pflege des Mannes betraut gewesen. In diesem Rahmen habe sie im Auftrag des Mannes auch regelmäßig dessen Lotto-Scheine mit den immer selben Zahlen in einer Annahmestelle abgegeben. Hierfür habe er sie mit Bargeld ausgestattet.

Wird in Deutschland ein Lotto-Schein anonym in einer Annahmestelle abgegeben, gilt die Spielquittung als einziger Nachweis hierfür. Wer immer sich im Besitz des Papiers befindet, ist laut Lotto-Betreiber in der Lage, den möglichen Gewinn einzulösen.

Infolge der Ziehung vom 21. September 2019 sei es zu den nun angeklagten Taten gekommen. Nachdem der 84-Jährige von seinem Lotto-Glück überrascht worden sei, habe er seine Pflegerin gebeten, das Geld für ihn „abzuholen“.

Diese habe daraufhin begonnen, massiven Druck auf ihn auszuüben. Durch „gezielte Einschüchterung“ habe sie ihn davon überzeugt, dass von dem Gewinn nichts übrigbliebe, wenn sein Betreuer und das Sozialamt hiervon erführen.

Lotto-Gewinn Behörden verschwiegen

Doch auch eine Lösung habe die Angeklagte parat gehabt. So habe sie vorgeschlagen, das Geld auf ihren Namen beim Lotteriebetreiber zu reklamieren. Dafür, dass sie ihr Konto zur Verfügung stelle, so die Rekonstruktion der Ermittler, habe man sich darauf geeinigt, dass sie 255.000 EUR von dem Gewinn behalten dürfe.

Doch dies habe der Pflegerin offenbar nicht gereicht. So habe sie ihrer Mutter 100.000 EUR des Geldes des Mannes überwiesen und den Rest offenbar behalten.

Laut Schwarzwälder Bote habe sich der isoliert lebende Mann schließlich, wenngleich zögerlich einem Betreuer gegenüber geöffnet. Hierbei habe er erklärt:

Sie hat das Geld in Sicherheit vor den Behörden gebracht.

Vor Gericht sollen sich die Angeklagten nicht zur Sache geäußert haben. Ihre Verteidigung zweifele die Vorwürfe jedoch an. So sei nicht klar, ob der fragliche Gewinnschein tatsächlich dem Verstorbenen gehört habe. Vielmehr habe dieser das Lotto-Spiel auf Anraten der Pflegerin aufgegeben, da seine Finanzsituation die Ausgaben nicht mehr zugelassen habe.

Zu diesen und weiteren Angaben sollten nun weitere Zeugen befragt werden. Laut Schwarzwälder Bote werde das Urteil im für den 22. Dezember erwartet. Damit dürfte auch entschieden werden, ob die Pflegerin oder die offenbar vielzählig zum Prozess erschienenen Hinterbliebenen des Mannes Anspruch auf den Lotto-Gewinn hätten.