Glücksspiel am Kiosk: Belgien schließt Gesetzeslücke
Posted on: 27/02/2022, 05:30h.
Last updated on: 25/02/2022, 05:09h.
Der stellvertretende belgische Premierminister und Justizminister Vincent Van Quickenborne hat diese Woche das Glücksspielgesetz verschärft. Die Maßnahme erfolgte, nachdem Postunternehmen bpost sein Einzelhandelsnetz an den Glücksspiel-Anbieter Golden Palace verkauft hatte. Dies berichtete The Brussels Times [Seite auf Englisch] am Donnerstag.
Die Transaktion habe die Notwendigkeit strengerer Beschränkungen betätigt, erklärte Van Quickenborne. In den letzten Jahren sei eine „besorgniserregende Zunahme des Glücksspiels in Zeitungsläden“ zu verzeichnen gewesen.
Zeitungsläden in Belgien ist es gestattet, Sportwetten anzunehmen und auch Spielautomaten aufzustellen. Das zusätzliche Angebot sollte die stetig sinkenden Einnahmen der Kioskbetreiber auffangen, die eine Folge des sich ändernden Konsumverhaltens seien. So nutzten die Zeitungsleser vermehrt digitale Medien. Auch der Zigarettenkonsum sei signifikant gesunken.
Umgehung der Glücksspielgesetzgebung am Zeitungskiosk
Kritikern sei dies jedoch schon länger ein Dorn im Auge, da gesperrte Problemspieler sowie Minderjährige Zugang zu Glücksspielangeboten hätten. Doch einige Kioskbetreiber sollen noch weiter gegangen sein.
So hätten sie die als Nebenverdienst gedachten Glücksspieleinnahmen zum Hauptgeschäft gemacht:
Die Tatsache, dass Zeitungshändler Wetten als Nebeneinnahmen annehmen dürfen, wird als Schlupfloch missbraucht. Es gibt Zeitschriftenläden, in denen jedes Jahr mehr als 4 Millionen Euro umgesetzt werden. Das sind erschreckende Beträge.
Glücksspieltempel hinter alten Zeitungen
Nach Angaben von Van Quickenborne seien viele Zeitungsläden nur Scheinbetriebe. So seien Zeitungsständer mit alten Zeitungen als Tarnung für einen versteckten Glücksspielbetrieb verwendet worden.
Daher sehe die neue Gesetzgebung vor, dass ein ausreichendes Angebot von Zeitungen und Zeitschriften vorhanden sein müsse. Um das Glücksspielgeschäft einzugrenzen, seien mehrere Regeln erlassen worden.
Diese Regeln sehen wie folgt aus:
- Wettannahme nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends
- Jährlicher Höchstumsatz mit Sportwetten von 250.000 Euro
- Anteil des Umsatzes mit Glücksspiel darf 20 % des Gesamtumsatzes nicht überschreiten
- Angebot von mindestens 200 sichtbar ausgelegten und aktuellen Zeitungen und Zeitschriften
- Mindestumsatz mit Zeitungen und Zeitschriften von jährlich 25.000 Euro
- Maximal vier Glücksspielautomaten
- Glücksspiel darf höchstens ein Fünftel der Gesamtverkaufsfläche einnehmen
Für die Zeitungsläden sei diese Entscheidung eine „gute Sache“, erklärte Erik Van Olmen, Vorstandsmitglied von Perstablo, einem Verband von Zeitungshändlern. „Scheinzeitungshändler“ betrieben unlauteren Wettbewerb und generierten fast ihre gesamten Einnahmen aus dem Glücksspiel.
Den Kiosk-Inhabern bleibt allerdings noch etwas Zeit, um ihre Geschäfte an die neuen Regeln anzupassen. Das Gesetz soll am am 5. März 2022 in Kraft treten. Bereits bestehende Betriebe hätten jedoch noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2023.
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