Illegales Glücksspiel: Schwedische Tageszeitung entgeht Strafe
Posted on: 22/03/2022, 12:29h.
Last updated on: 22/03/2022, 12:31h.
Die schwedische Glücksspiel-Aufsicht Spelinspektionen hat ihre Ermittlungen gegen die Tageszeitung Aftonbladet abgeschlossen. Die Zeitung hatte bis Juni 2021 ein kostenpflichtiges Tippspiel auf ihrer Webseite angeboten. Nach Ansicht der Behörde hätte Aftonbladet für dieses eine Glücksspiel-Lizenz beantragen müssen.
Wie die Spelinspektionen in ihrer gestrigen Pressemeldung [Seite auf Schwedisch] erklärt, habe die Zeitung mit Beginn der Ermittlungen ihr Tippspiel eingestellt. Rückwirkend könne die Behörde zum jetzigen Zeitpunkt keine Geldstrafe mehr ausstellen. Sollte Aftonbladet ihr Tippspiel erneut anbieten, müsse die Zeitung jedoch eine Lizenz beantragen.
Bezahlung zur Spielteilnahme erforderlich
Bei dem Tippspiel habe es sich um ein sogenanntes Fußball-Manager-Spiel gehandelt. Spieler konnten dabei ihr virtuelles Team zusammenstellen und gegen andere Spieler antreten. Mögliche Gewinne seien Sachpreise wie iPhones oder auch Reisegutscheine gewesen.
Die Spelinspektionen habe dieses Spiel unter anderem deshalb als Glücksspiel eingestuft, weil eine Teilnahmegebühr von 79 SEK (7,58 Euro) verlangt worden sei. Lediglich Plus-Abonnenten hätten ohne zusätzliche Gebühr am Spiel teilnehmen können. Die Behörde erklärt:
Der Umstand, dass Teilnehmer an den Manager-Wettbewerben eine Zahlung tätigen müssen […] bedeutet, dass es sich im Sinne des Glücksspiel-Gesetzes um eine Wette handelt. […] Von einer Lizenzpflicht befreit sind nur Spiele, bei denen kein Geldeinsatz für die Teilnahme erforderlich ist.
Leser ohne Abonnement hätten mit Bezahlung der Spielgebühr zudem automatisch ein „Gratis-Abo“ für zwei Monate erhalten. Spieler, die es versäumt hätten, das „unfreiwillige Probe-Abo“ innerhalb dieser zwei Monate zu stornieren, hätten automatisch ein Standard-Abo zum vollen Preis erhalten.
Lizenznehmer Bayton erhält geringe Geldstrafe
Während Aftonbladet aufgrund des sofortigen Einstellens seines Tippspiels einer Geldstrafe entgehen konnte, kamen viele Lizenznehmer der Spelinspektionen weniger glimpflich davon. Vergleichsweise gering ist dabei jedoch die jüngst ausgestellte Strafe an den maltesischen Glücksspiel-Konzern Bayton Limited.
Der Glücksspiel-Anbieter betreibt in Schweden die drei lizenzierten Online-Casinos JackpotCity, Ruby Fortune und Spin Casino. Wie die Spelinspektionen am Montag berichtete, habe Bayton eine Geldstrafe von 35.000 SEK (3.363 Euro) erhalten. Der Grund dafür sei, dass das Unternehmen die Behörde nicht über Veränderung innerhalb des Vorstandes mitgeteilt habe.
Gemäß der schwedischen Glücksspiel-Gesetzgebung seien jedwede Neuerungen in der Führungsetage innerhalb von 14 Tagen der Spelinspektionen mitzuteilen. Während die Behörde derartige Vergehen zwar als weniger schwerwiegend einstufe, erachte sie eine symbolische Strafe dennoch für angemessen.
Die Höhe sei auf Basis des 2020 Gesamtumsatzes des Konzerns von 14,58 Mio. SEK (1,39 Mio. Euro) entschieden worden.
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