Lotto Belgien: Anbieter verweigert Spieler ohne Ausweispapiere Lottogewinn
Posted on: 18/04/2022, 05:18h.
Last updated on: 18/04/2022, 08:58h.
In Belgien hat sich ein aus Algerien stammender Spieler möglicherweise zu früh über seinen Lottogewinn gefreut. Der 28-Jährige gewann mit einem Rubbellos 250.000 Euro, doch Lotto-Veranstalter Loterie Nationale verweigert die Auszahlung, da der Mann, der sich illegal in Belgien aufhält, bisher keine gültigen Ausweispapiere vorgelegt hat.
Bekannt wurde der ungewöhnliche Fall nach einem Interview [Seite auf Fränzösisch], das Alexander Verstraete, der Anwalt des Algeriers, der französischen Nachrichtenagentur Agence France-Presse (AFP) am Freitag gab. Nach Verstraetes Auskunft habe sein Mandant das 5 Euro teure Rubbellos vor einigen Wochen in der belgischen Hafenstadt Zeebrugge erworben.
Kurz darauf habe er von dem sechststelligen Gewinn erfahren. Einlösen können habe er das wertvolle Los bisher allerdings nicht.
Gegenüber AFP erklärte Verstraete:
Mein Mandant befindet sich in einer illegalen Situation, er hat keine Papiere und kein Bankkonto. Wir sind auf der Suche nach den Dokumenten, die seine Identität beweisen können. Er wird sich mit seiner Familie in Algerien in Verbindung setzen müssen.
Der Gewinner habe stattdessen drei seiner Freunde mit dem Einlösen des Rubbelloses beauftragt. Diese seien jedoch wegen Diebstahlverdachts zwischenzeitlich verhaftet worden. Sie seien erst aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem Verstraete mit seinem Mandanten bei der Polizei erschien.
Los in sicherer Verwahrung
Nun liege das Los beim zuständigen Gericht in der Stadt Brügge. Dort werde es zurückgehalten, bis der Gewinner seine Identität bestätigen könne, so dessen Anwalt.
Die Geschäftsbedingungen des Lotto-Betreibers fordern von Gewinnern der Rubbellose, dass Gewinne im Wert von über 100.000 Euro persönlich in der in Brüssel beheimateten Zentrale abgeholt werden. Laut Loterie Nationale-Sprecherin Joke Vermoere sei dies bisher nicht geschehen. Sie führte jedoch nicht aus, welche Papiere der Gewinner vorlegen muss, um den Preis für sich zu reklamieren. Dies festzulegen, liege am Gericht, so Vermoere.
Laut Verstraete plane sein Mandant nicht, in Belgien Asyl zu beantragen. Er habe von den zuständigen Behörden jedoch die Zusage erhalten, dass er nicht abgeschoben werde, solange er die Viertelmillion nicht habe abholen können. Ob und wann dies tatsächlich geschieht, ist bisher nicht bekannt.
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