Schweden: Berufungsklagen mehrerer Glücksspiel-Anbieter abgewiesen

Posted on: 05/05/2022, 11:14h. 

Last updated on: 05/05/2022, 11:14h.

Streitigkeiten zwischen Glücksspiel-Betreibern und der schwedischen Glücksspiel-Behörde Spelinspektionen enden immer wieder vor Gericht. Im jüngsten Fall hat das Verwaltungsgericht Linköping nun die Berufungsklagen von vier Lizenznehmern abgewiesen. Hintergrund der Rechtsstreite waren Verstöße gegen die geltenden Bonus-Bestimmungen.

Gerichtsgebäude Verwaltungsgericht Linköping
Drei Glücksspiel-Anbieter scheiterten mit ihren Berufungsklagen vor dem Gericht in Linköping gänzlich (Bild: Domstolen.se)

Wie die Spelinspektionen [Seite auf Schwedisch] am Mittwoch berichtete, habe das Gericht drei der vier Berufungen gänzlich abgewiesen. Im vierten Fall habe der Kläger, der maltesische Glücksspiel-Konzern Hajper Ltd., eine Verringerung der gegen ihn ausgestellten Geldstrafe erwirkt.

Die ebenfalls auf Malta ansässigen Lizenznehmer ComeOn Sweden Ltd., Casinostugan Ltd. und Snabbare Ltd. hingegen müssten die von der Spelinspektionen ausgestellten Strafen nun in voller Höhe zahlen.

Saftige Strafen bei Bonus-Verstößen

Die Glücksspiel-Behörde hatte die diversen Regelverstöße im Zusammenhang mit Bonusangeboten Anfang 2021 festgestellt. Am 17. Februar schickte die Spelinspektionen dann die jeweiligen Beschlüsse an die Lizenznehmer. Die Strafen lagen zwischen 25 und 65 Mio. SEK (2,41 – 6,28 Mio. Euro) pro Anbieter.

Das schwedische Glücksspiel-Gesetz ist in Bezug auf Bonusangebote und Spielanreize im internationalen Vergleich sehr strikt. So dürfen Anbieter ausschließlich einen Willkommensbonus pro Neukunden vergeben. Von Mitte 2020 bis Anfang dieses Jahres galt dabei eine temporäre Bonus-Beschränkung von 100 SEK (9,66 Euro) pro Kunden. Boni für Bestandskunden in Form von zusätzlichen Geldbeträgen oder Freispielen bei einer Echtgeldeinzahlung sind verboten. Ebenfalls verboten sind damit die von Glücksspiel-Anbietern oft angebotenen Treuepunkte-Programme.

Die geringste Strafe in Höhe von 25 Mio. SEK (2,41 Mio. Euro) erhielt Casinostugan. Der Glücksspiel-Betreiber soll Kunden wiederholt in Werbe-Mails Bonusangebote unterbreitet haben. Ein Spieler soll dadurch innerhalb eines Zeitraums von nur einem Monat insgesamt 21.000 SEK (2.028 Euro) Bonuszahlungen entgegengenommen haben.

Der Glücksspiel-Konzern ComeOn hingegen erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 35 Mio. SEK (3,38 Mio. Euro). So soll das Unternehmen ebenfalls innerhalb eines kurzen Zeitraums einem Spieler mehrere Bonuszahlungen gewährt haben. Diese hätten sich auf insgesamt 40.000 SEK (3.863 Euro) summiert.

„Schwerwiegende“ Verletzung der Sorgfaltspflicht

Die höchste Strafe erhielt mit 65 Mio. SEK (6,28 Mio. Euro) Snabbare. In diesem Fall sollen zwei Spieler jeweils mehrere Bonusangebote erhalten haben. Der E-Mail-Verkehr zwischen den Kunden und dem Anbieter habe dies klar belegt.

Spieler A soll insgesamt sieben Angebote erhalten haben, die sich auf Bonusgelder in Höhe von 6.950 SEK (671 Euro) summiert hätten. Spieler B hingegen habe an sechs verschiedenen Daten innerhalb von zwei Monaten Freispiele angeboten bekommen. Sämtliche Werbe-Angebote seien per SMS verschickt worden, was gemäß Glücksspiel-Gesetz verboten sei.

Aufgrund der schriftlichen Beweislast sehe das Verwaltungsgericht Linköping alle genannten Fälle als erwiesen an. Im Urteilsspruch heißt es:

Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Unternehmen unerlaubte Boni sowie in drei Fällen Gratis-Spiele nach Echtgeldeinzahlung gewährt hat. Das Gericht erkennt dabei eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht an, weil Boni gewährt wurden, obwohl Hinweise auf problematisches Spielverhalten vorlagen. Das Verwaltungsgericht stellt fest, dass die Verstöße schwerwiegend sind.

Lediglich im Falle von Hajper habe das Gericht beschlossen, die Strafe von 50 Mio. SEK (4,83 Mio. Euro) auf 40 Mio. SEK (3,86 Mio. Euro) zu senken. Das Unternehmen soll einem Spieler Bonusgelder in Höhe von 7.400 SEK (714 Euro) und einem weiteren Spieler Gelder in Höhe von 13.500 SEK (1.304 Euro) sowie Free-Spins gegeben haben.

Das Gericht habe bei der Berufung allerdings „mildernde Umstände“ festgestellt. Worum es sich dabei handelt, geht aus der Berichtserstattung nicht hervor.