Spielsucht: Angestellter betrügt Anwaltskanzlei um fast halbe Million GBP
Posted on: 17/05/2022, 12:42h.
Last updated on: 17/05/2022, 12:45h.
Ein Rechtsanwaltsfachangestellter aus Manchester hat rund 440.000 GBP (ca. 523.000 EUR) veruntreut, um seine Spielsucht zu finanzieren. Deshalb muss der 38-Jährige nun für mehr als drei Jahre ins Gefängnis. Lokalen Medien zufolge habe Paul Y. über drei Jahre Gelder von Kanzleikonten auf eigene umgeleitet. Eigentlich habe es sich dabei um Zahlungen für Opfer von Verkehrsunfällen gehandelt.
Vertrauen in den Sachbearbeiter
Wie unter anderem die Manchester Evening News berichten [Seite auf Englisch], habe sich der Angeklagte vor dem Manchester Crown Court des Betrugs schuldig bekannt. Paul Y. habe eingeräumt, zwischen September 2017 und Juni 2019 genau 437.598,79 GBP von Konten seines Arbeitgebers abgezweigt zu haben. Die in Manchester ansässige Anwaltskanzlei sei auf die Regelung von Unfallschäden im Auftrag von Versicherungen spezialisiert.
Als Sachbearbeiter sei der 38-Jährige für die Freigabe von Zahlungen verantwortlich gewesen. Dabei habe er mit einem noch jungen Schadensmanagementsystem gearbeitet. Bei seinen Taten sei Paul Y. zugutegekommen, dass es im Grunde keinen Abgleich von Zahlungsanträgen und Fallakten gegeben habe.
Sowohl die Versicherer als auch sein Arbeitgeber hätten darauf vertraut, dass die von dem Rechtanwaltsfachangestellten angestoßenen Zahlungen rechtens seien.
Insgesamt habe sich der zweifache Familienvater in 116 Fällen strafbar gemacht, indem er Überweisungen auf eigene und Konten Dritter in Auftrag gegeben hatte. Die Gelder seien vor allem in die Finanzierung der Spielsucht des Angeklagten geflossen, so die Staatsanwaltschaft:
Die Gelder wurden für Glücksspiel-Webseiten verwendet, es wurden Überweisungen an Dritte getätigt und die üblichen Lebenshaltungskosten bestritten.
Vor Gericht hatte sich herausgestellt, dass der Betrug unter Umständen schon früher hätte gestoppt werden können.
„Alles nur ein Irrtum“
Bereits im November 2018 seien Führungskräfte der Kanzlei auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam geworden. Damals waren gut 5.000 GBP auf ein falsches Konto geflossen.
Der für die Transaktion verantwortliche Paul Y. hatte jedoch vehement bestritten, dass es sich um „etwas Anderes als einen Irrtum“ gehandelt haben könne. Vielmehr erklärte er seinem Vorgesetzten, unter psychischen Problemen zu leiden. Möglicherweise sei ihm deshalb ein Fehler unterlaufen. Die Untersuchungen, so die Manchester Evening News, hätten damals lediglich eine Verwarnung nach sich gezogen.
Rund ein halbes Jahr später sei eine weitere betrügerische Überweisung aufgeflogen. Erst in diesem Kontext habe die Kanzlei auch das Konto überprüft, auf das das Geld beim ersten Verdachtsfall geflossen sei. Es habe sich herausgestellt, dass es sich hierbei um eine Bankverbindung von Paul Y. gehandelt habe. Im Folgenden seien immer mehr Betrugsfälle ans Licht gekommen.
Die Verteidigung hatte das Gericht um Milde gebeten. So leide Paul Y. unter Depressionen, Angstzuständen und einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Zudem stünden noch immer Schulden bei Kredithaien im Raum.
Auf der anderen Seite habe der Angeklagte nach dem Verkauf einer Immobilie bereits 30.000 GBP an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückgezahlt. Auch seine Spielsucht habe der Mann mit professioneller Hilfe unter Kontrolle gebracht.
Als besonders verwerflich wertete das Gericht in seiner Urteilsbegründung die Tatsache, dass Paul Y. seine Vorgesetzten von seiner Ehrlichkeit überzeugt hatte, um dann mit seiner eher plumpen Betrugsmasche fortzufahren.
Der Engländer wurde zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Ein Berufsverbot für den juristischen Bereich war bereits im Jahr 2020 gegen ihn ergangen.
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