Bremens Verbot der Wettbüros löst Welle der Kritik aus
Posted on: 01/08/2022, 12:41h.
Last updated on: 01/08/2022, 12:41h.
Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat vergangene Woche den Wettbüros in der Hansestadt die Betriebserlaubnis verweigert. Grund sei der fehlende Nachweis der Quellen der finanziellen Mittel für die Unternehmensgründung der Franchisenehmer von Tipico, HAPPYBET, Tipwin und XTiP. Diese Entscheidung löste heftige Kritik seitens der Politik und der Branche aus.
Wie das Nachrichtenportal buten un binnen am Freitag berichtete, habe das Hessische Innenministerium den Vorstoß Mäurers, auf diese Weise Geldwäsche bekämpfen zu wollen, als „Irrweg“ bezeichnet.
Michael Schaich, Sprecher des Hessischen Innenministeriums, erklärte auf Anfrage von buten un binnen, dass man im Ministerium diesen Schritt mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen habe.
Deutscher Sportwettenverband bezeichnet Vorgehen als „politische Willkür“
Kurz nach der Veröffentlichung des Beschlusses des Bremer Innensenators reagierte der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) mit heftiger Kritik und bezeichnete den Schritt als „politisch motivierte Willküraktion“.
Die Mitglieder des DSWV verfügten über bundesweite Erlaubnisse als Sportwetten-Veranstalter und seien zudem eingehend geprüft worden, auch im Hinblick auf Geldwäscheprävention. Die Vorgehensweise sei willkürlich und rechtlich fragwürdig, erklärte DSWV-Vorstand Mathias Dahms.
Entscheidung rechtlich nicht wasserdicht?
Der Meinung des DSWV, dass die Vorgehensweise des Bremer Senators rechtlich nicht einwandfrei sei, schloss sich auch Schaich an. Er sagte, Bremen baue hier eine „Parallelgesetzgebung auf tönernen Füßen“ auf, die nicht im Sinne der bundesweiten Glücksspielgesetzgebung sei.
Schaich führte aus:
Wenn der zuständige Innensenator dann noch öffentlichkeitswirksam mehrfach betont, mit dieser Initiative “rechtliches Neuland” zu betreten, es das “aber wert sei”, verfestigt sich dieser Eindruck umso mehr.
Bei einer rein ideologischen Betrachtung von Sportwetten und Glücksspiel könne das übergeordnete Ziel des Glücksspielstaatsvertrags, den „natürlichen Spieltrieb“ in geordnete Bahnen zu lenken, nicht erreicht werden. Dies sei ein Irrweg, der bereits in der Vergangenheit gescheitert sei.
Sportwetten-Regulierung: Noch mehr offene Baustellen
Die Entscheidung des Bremer Innensenators ist jedoch nicht das einzige Hindernis, mit dem die Sportwetten-Betreiber derzeit konfrontiert sind. Im Februar dieses Jahres veröffentlichte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt eine Liste mit erlaubten Wettmärkten.
Diese Regelung hätte allerdings eine starke Einschränkung des Wettangebots auf aktuell zwölf Wettmärkte zur Folge. Daraufhin klagten die Sportwetten-Betreiber erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt. Allerdings handelt es sich bei dem Urteil nur um einen Hängebeschluss, der nicht endgültig ist.
Zu aktuellen Fragen zu Sportwetten nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) mit Fokus auf dem Erlaubnisvorbehalt äußerte sich Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte am Sonntag auf dem Branchenportal ISA-Guide.
Insbesondere gehe es um folgenden Passus im GlüStV:
Sportwetten dürfen nur angeboten werden, wenn diese nach Art und Zuschnitt zuvor von der zuständigen Behörde erlaubt worden sind. Die Erteilung der Erlaubnis zum Angebot einer Wette erfolgt auf Antrag. In der Erlaubnis kann die zuständige Behörde auf eine auf der Internetseite der Behörde veröffentlichte Liste erlaubter Wetten Bezug nehmen. Die Erlaubnis zum Angebot weiterer Wetten gilt für Wetten als erteilt, die bereits in der Liste nach Satz 3 enthalten sind, wenn der Veranstalter die Absicht zum Angebot dieser Wetten bei der zuständigen Behörde angezeigt und diese nicht binnen zwei Wochen widersprochen hat. […]
Dr. Nolte erklärte, dass es sich um eine rein abstrakte Form von Sportwetten handele und nicht um konkrete Sportereignisse, Gegenstände oder Inhalte von Sportwetten. Dies liege aber nicht in der Absicht des Gesetzgebers.
Diesem gehe es vor allem darum, Sportwetten zu verbieten, die mit den Zielen des GlüStV nicht konform gingen. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn auf Amateur-Veranstaltungen gewettet werde oder wenn Minderjährige an den Wettbewerben teilnähmen. Auf diese Weise solle Spielmanipulation vorgebeugt werden.
Sowohl im Falle des Bremer Innensenators als auch im Hinblick auf die Einschränkung der Wettmärkte dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Es wird sich nun zeigen, welche Entscheidungen und Änderungen folgen werden.
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