Schweiz: Spielsüchtiger Pfarrer entpuppt sich als gewerbsmäßiger Betrüger
Posted on: 08/08/2022, 12:52h.
Last updated on: 08/08/2022, 12:53h.
Im Fall eines früheren Pfarrers aus Küssnacht, der über 3 Mio. CHF Spenden von Gemeindemitgliedern im Casino verspielte, sind neue brisante Details ans Licht gekommen. Wie die Schweizer Zeitung 20 Minuten berichtet, zeige das begründete Urteil zur Verurteilung, wie der Pfarrer seine Darlehensgeber „arglistig“ getäuscht habe.
Ende Juni wurde der ehemalige Pfarrer W. F. vor dem Kriminalgericht von Luzern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, von denen er milde sechs Monate im Gefängnis verbringen muss.
Zwischen 2009 und 2018 soll der damals als katholischer Pfarrer tätige F. über 70 Mitglieder seiner Gemeinde sowie seinen Arbeitgeber um mehr als 3 Mio. CHF gebracht haben. Das Geld habe er anschließend beim Roulette und Blackjack im Casino verspielt. Trotz des Betruges soll der Pfarrer unter den Gemeindemitgliedern beliebt gewesen sein.
Ihm waren gewerbsmäßiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und Veruntreuung zur Last gelegt worden. Das begründete Urteil, so 20 Minuten, zeige nun jedoch weitere Fakten auf.
Erstberuf Pfarrer – Zweitberuf Betrüger
Seinen Kreditgebern habe er geschildert, früher spielsüchtig gewesen zu sein und Geld benötige, um Schulden zu bezahlen. Er habe jedoch mitunter auch argumentiert, dass er Dritten mit dem Darlehen helfen wolle, beispielsweise um eine „dringende Operation“ zu finanzieren. Zudem hätten ihm kirchliche Projekte als Vorwand gedient.
Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass es sich um arglistige Täuschung gehandelt habe. Den Geschädigten wäre es nicht möglich gewesen zu prüfen, wie die finanzielle Lage des Pfarrers tatsächlich aussehe. Ob er tatsächlich gewillt gewesen sei, das geliehene Geld zurückzuzahlen, sei von den Opfern ebenso wenig einschätzbar gewesen.
Hinzu komme eine derartige Anzahl an gefälschten Quittungen und Urkunden sowie Täuschungen gegenüber dem Sekretär der Pfarrei Küssnacht, dass das Gericht von gewerbsmäßigem Betrug ausgehe. So heiße es im Urteil:
Der Beschuldigte war im Sinne eines eigentlichen Berufs oder zumindest im Nebenerwerb als Betrüger tätig.
Er habe gegenüber dem Sekretär der Pfarrei Küssnacht mehr als vier Jahre lang vorgetäuscht, Geld für die Pfarrei zu benötigen und sich gegen eine Quittung auszahlen lassen. Sein Vorgehen sei eindeutig darauf ausgerichtet, regelmäßig zusätzliche Einkünfte zu erhalten und mit ihnen sein Glücksspiel zu finanzieren.
Ob er den entstandenen Schaden in Form von Rückzahlungen wiedergutmachen kann, scheint zweifelhaft. Der ehemalige Pfarrer soll derzeit in einem Kloster im Solothurner Jura leben. Er arbeite dort als Hausdienst-Mitarbeiter und erhalte ein monatliches Taschengeld in Höhe von 1.000 CHF.
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