Belgien: Selbstausschluss vom Glücksspiel auf Wettbüros ausgeweitet
Posted on: 06/10/2022, 10:27h.
Last updated on: 06/10/2022, 10:32h.
Belgien hat die Bestimmungen zum Selbstausschluss vom Glücksspiel ausgeweitet. Spieler können sich nun auch vom Spiel in terrestrischen Wettbüros ausschließen lassen. Wie die belgische Glücksspielbehörde meldete, sei die neue Vorgabe Anfang dieses Monats in Kraft getreten.
Mit dem Selbstausschlusssystem EPIS konnten sich Spieler bisher vom Glücksspiel in Spielhallen und Casinos sowie vom Online-Glücksspiel ausschließen.
Mit dem Selbstausschluss sind Spieler in Belgien automatisch für unbegrenzte Zeit vom Glücksspiel in Casinos, Spielhallen und Wettbüros – online sowie offline – gesperrt. Die Aufhebung der Zugangsbeschränkungen erfolgt per spezifischem Antrag. Dabei ist jedoch eine Wartezeit von drei Monaten verpflichtend.
Das Selbstausschlusssystem ist Teil der strengen Restriktionen, die mit dem legalen Glücksspiel in Belgien einhergehen und war erst im Juni Thema einer Sitzung des Obersten Gerichtshofs Belgiens gewesen.
So hatte die Regulierungsbehörde zunächst vorgesehen, dass Betreiber Spielern einen Selbstausschluss ermöglichen müssen, der mindestens sechs Monate bestehen bleibt. Während dieser Zeit sei auf Werbemaßnahmen zu verzichten. Das Gericht gelangte jedoch zu der Überzeugung, dass die Glücksspielkommission nicht berechtigt sei, dies durchzusetzen.
Strenge Beschränkungen für Glücksspiel-Werbung in Belgien geplant
Nicht nur der Selbstausschluss soll in Belgien zum Spielerschutz beitragen, sondern auch Beschränkungen der Glücksspielwerbung. So kündigte die Glücksspielkommission im Frühjahr dieses Jahres an, dahingehend strenge Restriktionen einführen zu wollen. Zu den Plänen der Glücksspielkommission [Seite auf Französisch] gehört das Verbot von Glücksspielwerbung an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen sowie die Beschränkung des zulässigen Werbevolumens.
Der belgische Verband der Glücksspielbetreiber BAGO warnte jedoch vor derartigen Maßnahmen. Einerseits bestehe die Gefahr, dass Spieler bei einem Werbebann bei illegalen statt legalen Anbietern spielten. Andererseits sei die Tatsache, dass die Werbebeschränkungen auf die privaten Anbieter abzielten, jedoch nicht die staatliche Lotterie, als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung anzusehen.
So erklärte BAGO:
Studien zeigen jedoch, dass kein Glücksspiel ohne Risiko ist und dass zum Beispiel Rubbellose ein ähnliches Risiko wie Sportwetten bergen. Man kann sich daher fragen, ob die Regierung hier wirklich eine Entscheidung trifft, bei der die Sorge um den Verbraucher im Mittelpunkt steht.
Bislang ist nicht klar, ob es tatsächlich zur Verschärfung der Bestimmungen für das Glücksspiel im Land kommen könnte. Möglich ist zudem, dass im Fall eines Beschlusses auch neue Richtlinien zur Glücksspielwerbung vor Gericht landen könnten.
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