Österreich: Gericht stuft Lootboxen als illegales Glücksspiel ein
Posted on: 06/03/2023, 09:44h.
Last updated on: 06/03/2023, 09:50h.
In Österreich ist ein Urteil ergangen, das Lootboxen als illegales Glücksspiel einstuft. So entschied das Bezirksgericht Hermagor mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 26.02.2023, FIFA-Packs seien als Glücksspiel zu qualifizieren.
Wie der klagende Prozessfinanzierer in einer Pressemitteilung bekanntgab, sei der Elektronikkonzern Sony zur Rückerstattung von 338,26 EUR verurteilt worden. Diese Summe hatte ein FIFA-Spieler für die Lootboxen im Videospiel FIFA ausgegeben.
Neu ist nicht nur das Urteil, sondern auch die Tatsache, dass Sony und nicht der Spieleentwickler Electronic Arts für den Verkauf der Lootboxen verantwortlich gemacht wird. Sony war für die Abwicklung der Zahlungen zuständig und somit verantwortlich für den Vertrieb.
Die zuständige Richterin am Kärtner Bezirksgericht Hermagor habe die FIFA-Packs als lizenzpflichtiges Glücksspiel eingestuft. Es hinge vom Zufall ab, welche virtuellen Fußballer ein FIFA-Spieler in den FIFA-Packs erhalte. Da mit den digitalen Fußballspielern auch gehandelt werden könne und damit die Erzielung eines Gewinns möglich sei, handele es sich um eine „vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielvertrages“.
Zahlungen für FIFA-Packs rückerstattbar
Sony besitze allerdings keine Glücksspiellizenz in Österreich. Damit seien die Verträge zwischen dem Kläger, einem 22-jährigen Kärtner Studenten, und dem Elektronikriesen nichtig. Die für die FIFA-Packs geleisteten Zahlungen könnten zurückgefordert werden.
In einigen europäischen Ländern sind die Lootboxen in Videospielen bereits als illegales Glücksspiel eingestuft worden. So zum Beispiel in Belgien und den Niederlanden. Kritisiert wird oftmals nicht nur das Zufallselement in den Beutekisten, sondern auch die Tatsache, dass diese für Kinder und Jugendliche zugänglich seien. In Spanien brachte die Regierung daher Mitte des vergangenen Jahres den ersten speziell für Lootboxen ausgelegten Gesetzesentwurf auf den Weg, der eigene, vom Glücksspielgesetz unabhängige Regelungen zu käuflich erwerblichen Elementen in Videospielen schaffen soll.
Da es sich bei der Entscheidung des österreichischen Gerichts um ein erstinstanzliches Urteil handelt, hat Sony vier Wochen ab Urteilsfindung Zeit, um Berufung einzulegen. Marktbeobachter rechnen fest damit, dass es bei einer Auseinandersetzung in der ersten Instanz nicht bleiben wird.
Wie folgende Urteile weiterer Gerichte ausfallen, dürfte sich entscheidend auf die Frage auswirken, ob Lootboxen in Österreich vertrieben werden dürfen. Zudem ist zu erwarten, dass das derzeitige Urteil die politische Debatte um die Zufallselemente in den Videospielen im gesamten deutschsprachigen Raum erneut anfachen wird. Ob weitere Urteile ähnlicher Art fallen werden, dürfte auch vom Ausgang des derzeitigen Rechtsstreits abhängen.
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