Spanien: Blindenlotterie ONCE verweigert Auszahlung von 400.000 EUR
Posted on: 10/03/2023, 09:33h.
Last updated on: 10/03/2023, 09:37h.
In Spanien wird derzeit immer wieder diskutiert, wie weit unterschiedliche Regelungen für private Glücksspielanbieter und öffentliche Lotteriegesellschaften gehen dürfen. In dieser Woche hat nun ein Fall der Blindenlotterie ONCE Öl ins Feuer gegossen. Sie verweigerte einem Mann bei der Einlösung eines Gewinnloses die Auszahlung in Höhe von 400.000 EUR.
Als Grund für die verweigerte Auszahlung habe der Lotterieanbieter angegeben, dass der Abholer des Gewinns im Glücksspiel-Selbstausschlussregister verzeichnet sei. Der Familienvater sei jedoch keinesfalls der Besitzer des Lotterieloses. Dies erklärte Salvador Pérez Alonso, der Anwalt der betroffenen Familie, Medien gegenüber.
Gewinner-Familie beklagt zwielichtige Unterschriftsleistung
Das Los der Blindenlotterie ONCE sei ein Geschenk der Schwiegermutter an die Tochter (und Ehefrau des Abholers) gewesen. Der Mann sei lediglich mit dem Gewinnlos in der Hand zur Lotterie geschickt worden, um den Gewinn einzulösen.
Dort sei dem Abholer ein Dokument vorgelegt worden, das der Anwalt wie folgt beschreibt:
In einem Dokument mit klein geschriebenen Klauseln erklärte der Unterzeichner, dass er der Inhaber des besagten Coupons sei, ohne die Möglichkeit, die Besitzangabe zu einem späteren Zeitpunkt zu ändern, all dies in dem Wissen, dass der Ehemann der Begünstigten im RGIAJ [dem Spielerausschlussregister; Anm. d. Red.] eingetragen war.
Der Anwalt der Familie habe die Vorlage der Überwachungsvideos verlangt. Diese hätten nachweisen können, dass der Abholer das unterzeichnete Dokument weder erklärt bekommen habe noch Gelegenheit gehabt habe, den Inhalt zu lesen. Der Lotteriegesellschaft zufolge sei das Videoüberwachungssystem zu diesem Zeitpunkt jedoch inaktiv gewesen.
Wie der Jurist weiter ausführt, habe die Verkäuferin des Loses zunächst bestätigt, dass es sich bei der Käuferin um die Schwiegermutter des Abholers gehandelt habe. Eine schriftliche Bestätigung des Sachverhaltes habe sie jedoch nicht abgeben wollen.
Spielen, aber keine Gewinnabholung bei Selbstausschluss?
Die Lottogesellschaft selbst berufe sich auf ihre Richtlinien, nach denen sie die Auszahlung von Gewinnen an im Ausschlussregister vermerkte Personen ablehnen müsse.
In der privaten Glücksspielbranche sowie in den Medien regt sich nicht nur Kritik an der Auszahlungsverweigerung der öffentlichen Lotterie. Es sei auch nicht logisch, dass die ONCE sich auf die Eintragung des Abholers ins Selbstausschlussregister berufe, wenn es um die Auszahlung geht, er aber scheinbar durchaus hätte am Lottospiel teilnehmen können, wäre er der tatsächliche Losbesitzer gewesen.
Abzuwarten bleibt nun, ob die Familie mit ihrer Klage Erfolg haben wird und es ihr auf gerichtlichem Wege gelingen wird, die Auszahlung doch noch zu erwirken.
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