Bündnis gegen Sportwetten-Werbung sieht Handlungsbedarf
Posted on: 07/12/2023, 10:21h.
Last updated on: 07/12/2023, 10:22h.
Das Bündnis gegen Sportwetten-Werbung (BgSwW) hat sich mit einem offenen Brief an die Innenresorts der Länder gewandt. Die Interessenvereinigung sehe dringenden Handlungsbedarf und fordere, die Sportwetten-Werbung deutlich einzuschränken.
Die im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 vorgesehenen Werberegelungen seien dem BgSwW zufolge nicht „konsistent“. Für das virtuelle Automatenspiel, Casinospiele und Poker gebe es ein zwischen 6:00 Uhr und 21 Uhr geltendes Werbeverbot. Für Sportwetten dagegen sei eine derartige Einschränkung nicht vorgesehen.
Diese Ausnahmen für Sportwetten von den Werbeeinschränkungen seien nicht nachvollziehbar. So sei das Spielsuchtrisiko insbesondere bei Live-Wetten nicht niedriger als bei anderen Glücksspielformen.
Anlass des Schreibens sei laut dem Bündnis gegen Sportwetten-Werbung die Innenministerkonferenz, die vom 6. bis 8. Dezember in Berlin stattfindet. Allerdings wird sich zeigen müssen, ob Sportwetten-Werbung tatsächlich auf der Agenda des Treffens der Innenminister und -senatoren der Länder steht. Diese werden sich Informationen des hessischen Innenministeriums zufolge zu mehr als 80 Sicherheitsthemen beraten.
Auf der Agenda stünden unter anderem der aktuelle Nahostkonflikt, antisemitische Straftaten und die aktuelle Migrationslage. Thema seien zudem Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich von Geldautomatensprengungen. Ob das Glücksspiel oder Sportwetten zu den besprochenen Themen gehören werden, ist nicht bekannt.
Forderungen nach Totalverbot der Glücksspiel- und Sportwetten-Werbung
In seinem offenen Brief fordert das Bündnis, dem unter anderem der Glücksspielforscher Dr. Tobias Hayer, der Fachverband Drogen- und Suchhilfe e.V. und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. angehören
…in einem ersten Schritt die Rahmenbedingungen für Sportwetten-Werbung sowohl an ähnlich suchtpotente Glücksspiele wie virtuelles Automatenspiel, Poker etc. als auch an vergleichbare gesundheitsgefährdende Güter, wie z.B. Tabak, anzupassen.
Dazu gehöre ein Sendeverbot für Sportwetten-Werbung in TV und Internet bis 21 Uhr sowie das Sponsoring-Verbot für Sportwettenanbieter.
In einem zweiten Schritt solle die Glücksspielwerbung auf die Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr beschränkt werden. Daraufhin solle ein weiterer Schritt folgen, indem Glücksspiel- und Sportwetten-Werbung gänzlich untersagt werden.
Für Internet, Fernsehen, Radio und Stadien solle in dieser letzten Konsequenz ein gänzliches Verbot erfolgen. Lediglich in den „Points of Sale“ solle Glücksspiel- und Sportwetten-Werbung noch erlaubt sein. Damit wäre sie beispielsweise auf Wettannahmestellen begrenzt.
Ob der offene Brief im Rahmen der Innenministerkonferenz Gehör finden wird, bleibt abzuwarten. Bislang sind hierzu noch keine Informationen an die Öffentlichkeit durchgedrungen.
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