EGBA begrüßt EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche
Posted on: 26/04/2024, 09:10h.
Last updated on: 26/04/2024, 09:10h.
Der europäische Glücksspielverband EGBA hat sich für die neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche ausgesprochen. Den Glücksspielbetreibern komme der neue EU-Rahmen zugute, da er Meldevorschriften und Regularien vereinheitliche, so die European Gaming & Betting Association.
Ziel der neuen EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche [Seite auf Englisch] ist ein konsistenter Regulierungsrahmen. Zudem soll er das Instrumentarium stärken, das der EU im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung steht.
Änderung von Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen
Die neuen Anti-Geldwäsche-Vorschriften sollen künftig sicherstellen, dass alle Personen mit berechtigtem Interesse kostenlos und sofort Zugang zu Informationen über wirtschaftliche Eigentümer erhalten. Zu den Berechtigten gehören Journalisten und Medienschaffende ebenso wie Aufsichtsbehörden.
Darüber hinaus werden neue Sorgfaltspflichten bei der Überprüfung der Identität der Kunden gelten. Auch die Verwendung von Krypto-Assets soll einheitlich geregelt werden.
Ab dem Jahr 2029 sollen für Profifußballvereine spezifische Änderungen gelten. Sind diese an Finanztransaktionen mit hohem Wert beteiligt, sei es mit Investoren oder Sponsoren, Werbetreibenden oder im Fall von Spielertransfers, müssen sie die Identität ihrer Kunden prüfen. Die Vereine sind zudem künftig verpflichtet, die Transaktionen zu überwachen und im Verdachtsfall den Financial Intelligence Units (FIUs) zu melden.
Zur Überwachung der Einhaltung der neuen Anti-Geldwäsche-Bestimmungen soll eine neue Behörde eingerichtet werden. Ihren Sitz soll die Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism; AMLA) in Frankfurt haben.
In den Zuständigkeitsbereich der AMLA wird die Einrichtung eines einheitlichen Meldeformats für verdächtige Transaktionen fallen. Wie die EGBA betont, stellt dieses sicher, dass die Online-Glücksspielbetreiber in allen EU-Mitgliedstaaten den gleichen Anforderungen unterliegen.
Damit gebe es nicht nur klare und einheitliche Erwartungen. Auch der Verwaltungsaufwand und die Kosten könnten reduziert werden. Die Leitlinien der EGBA sollen den Betreibern schon jetzt helfen, die kommenden Änderungen umzusetzen.
Dr. Ekaterina Hartmann, Direktorin für Recht und Regulierung bei der EGBA, erklärte:
Wir werden unsere Branchenrichtlinien zur Geldwäschebekämpfung überprüfen, um sicherzustellen, dass sie mit den neuen EU-Vorschriften übereinstimmen. Durch die Unterzeichnung der Leitlinien können sich die Anbieter bereits auf die kommenden Änderungen der EU-Vorschriften vorbereiten und sich den Bemühungen unserer Mitglieder anschließen, einen proaktiven und positiven Beitrag zum Kampf der EU gegen die Geldwäsche zu leisten.
Bis das neue EU-Rahmenwerk in Kraft treten kann, muss es allerdings noch vom Europäischen Rat verabschiedet werden. Danach ist zudem die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erforderlich.
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