Schwedisches Gericht reduziert Kindred-Millionenstrafe
Posted on: 29/05/2024, 05:30h.
Last updated on: 28/05/2024, 05:34h.
Der Glücksspielanbieter Kindred konnte in dieser Woche vor Gericht einen Erfolg erzielen. Am Dienstag gab das Berufungsgericht von Jönköping bekannt, dass es eine millionenschwere Geldstrafe für Kindred deutlich reduziert hat. Anstatt der ursprünglich festgelegten 100 Mio. SEK (8,73 Mio. Euro) soll der Glücksspielkonzern nun „nur“ noch 30 Mio. SEK bezahlen.
Mit seinem Urteil reduziert das Gericht die Geldstrafe für Kindred, die ursprünglich im Jahr 2020 von der Glücksspielbehörde Spelinspektionen verhängt worden war. Diese hatte die Geldbuße aufgrund von Verstößen gegen die Bonusbestimmungen beim Online-Glücksspiel festgelegt.
Die Geldstrafe war wegen den Verfehlungen einiger Kindred-Marken ausgesprochen worden. So dürfen lizenzierte Online-Anbieter in Schweden Kunden nur Boni bei der Erstanmeldung anbieten. Alle weiteren Offerten sind jedoch verboten. Spelinspektionen entdeckte allerdings im Rahmen von Kontrollen auf diversen Kindred-Websites eine Reihe nicht genehmigter Boni. Dazu gehörten unter anderem ein Treueprogramm für Online-Bingo sowie verschiedene Gratiswetten.
Nach dem Urteil hatte Kindred umgehend die monierten Bonusprogramme für seine Online-Kunden aus dem Programm genommen. Gleichzeitig reichte das Unternehmen vor Gericht Beschwerde gegen die aus seiner Sicht zu hohe Geldbuße ein.
Zudem kritisierte Kindred, dass die Vorschriften für Bonusangebote zu vage seien und unterschiedliche Auslegungen zuließen. Mit dieser Strategie scheint der Online-Betreiber jetzt vor Gericht erfolgreich gewesen zu sein.
Von 100 auf 50 und nun 30 Mio. SEK
Die gerichtlich verordnete Reduzierung ist nicht der erste Schritt in diese Richtung. Bereits 2021 hatte Kindred in einer ersten Klage vor dem Berufungsgericht erreicht, dass die Summe von 100 Mio. auf 50 Mio. SEK reduziert wurde.
In seinem neuen Urteil erkennt das Gericht noch immer eine deutliche Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Kindred. Diese umfasse die Verpflichtung des Lizenznehmers, das Spielverhalten seiner Kunden zu beschränken. Beim Verdacht auf übermäßiges Spiel müsse der Betreiber zudem die nötigen Maßnahmen ergreifen, um übermäßigem Spielverhalten entgegenzuwirken.
Annika Rojas Wiberg, Richterin am Berufungsgericht in Jönköping, erklärte dazu:
In diesem Fall hat der Lizenzinhaber nicht mit ausreichender Dringlichkeit gehandelt, obwohl eine Reihe von Kunden exzessiv gespielt hat.
Die 2019 ausgesprochene Geldstrafe sei jedoch zu hoch bemessen gewesen. Das Berufungsgericht erklärte, dass das Urteil beim Obersten Verwaltungsgerichtshof angefochten werden kann.
Ob dies geschieht, ist noch unklar. Sowohl Kindred als auch Spelinspektionen gaben bisher keine Stellungnahme zu der Einschätzung des Gerichts ab.
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