EGBA begrüßt EU-Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung
Posted on: 03/06/2024, 05:30h.
Last updated on: 01/06/2024, 07:14h.
Um den Kampf gegen Geldwäsche in Europa zu verbessern, hat die EU in der vergangenen Woche ein neues Maßnahmenpaket verabschiedet. Der Online-Glücksspielverband European Gaming and Betting Association (EGBA) hat dieses Vorgehen zur intensiveren Geldwäschebekämpfung nun ausdrücklich begrüßt.
Laut EGBA werden die neuen AML (Anti Money Laundering)-Regeln Betreibern von Online-Glücksspiel zugute kommen, da sie die Richtlinien und die Meldepflichten standardisieren. Demnach werden die Anforderungen an die Durchführung von Sorgfaltsprüfungen in den EU-Glücksspielmärkten vereinheitlicht.
Sorgfaltsprüfung ab 2.000 Euro
So sollen die standardmäßigen Prüfungen bei Online-Glücksspielanbietern ab Finanztransaktionen von 2.000 Euro aktiviert werden. Zudem sollen Betreiber den Behörden Zugang zu Informationen über ihre Eigentumsverhältnisse verschaffen.
Dr. Ekaterina Hartmann, EGBA-Direktorin für rechtliche und regulatorische Angelegenheiten, erklärte:
Wir begrüßen die Verabschiedung des neuen Geldwäschebekämpfungspakets. Die EGBA hat die Überarbeitung der AML-Vorschriften auf EU-Ebene aktiv verfolgt und dazu beigetragen. Sie ist der Ansicht, dass die neuen Vorschriften den europäischen Online-Glücksspielanbietern zugutekommen werden, insbesondere jenen, die in mehreren Rechtsordnungen tätig sind, da sie einen einheitlichen Regulierungsansatz in allen EU-Mitgliedstaaten gewährleisten.
Sie gehe dvon aus, dass die Umsetzung seitens der Glücksspielbetreiber unproblematisch verlaufe. Die beschlossenen Leitlinien berücksichtigten den ursprünglichen AML-Vorschlag der Europäischen Kommission, auf den die EGBA-Mitglieder sich bereits eingestellt hätten.
Zugleich betonte die EGBA-Direktorin die erheblichen Fortschritte, die das neue Regelwerk biete. In dieser Hinsicht könne sich die EU auf die umfassende Kooperation der in Europa lizenzierten Online-Betreiber verlassen.
Um die Geldwäschebekämpfung zu stärken, wird es in der EU unter anderem künftig eine Obergrenze für Bargeldzahlungen geben. Die EU-Mitgliedsstaaten beschlossen die Einführung einer Grenze von 10.000 Euro für bar abgewickelte Transaktionen. Für Geschäfte unter zwei Privatpersonen, beispielsweise beim Verkauf eines Privatwagens, gelten diese Bestimmungen nicht. Zudem soll insbesondere für Finanzdienstleister eine deutlich schärfere Sorgfaltspflicht gelten, um etwaige Vergehen besser aufdecken zu können.
Laut Hartmann könnten sich die Betreiber nach der Verabschiedung der EU-Leitlinien entsprechend vorbereiten. Auf diese Weise würden die EGBA-Mitglieder dazu beitragen, einen aktiven und positiven Beitrag zur Geldwäschebekämpfung in der EU zu leisten.
Wie allen Unternehmen bleibt auch der Glücksspielbranche noch ein wenig Zeit bis zur Umsetzung der Maßnahmen. So sollen die Vorschriften zur strengeren Bekämpfung der Geldwäsche erst im Jahr 2027 in Kraft treten.
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