Glücks­spiel­behörde KSA mahnt You­Tube-Influ­encer ab

Posted on: 27/08/2024, 05:14h. 

Last updated on: 27/08/2024, 05:12h.

Werbung für nicht-lizenzierte Online-Glücksspielangebote ist in den Niederlanden verboten. Da sie sich nicht an diese Regel hielten, verwarnte die Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) nun zwei Influencer. Diese hatten auf YouTube Inhalte mit illegalen Betreibern hochgeladen.

YouTube-Streamer
Die KSA überprüft auch Streamer (Bild: Flickr/Fhh39, CC 2.0)

Die beiden niederländischen YouTube-Influencer waren in den Fokus der KSA geraten, nachdem sie Werbung für einen illegalen Glücksspielanbieter gesendet hatten. Dies geschah, obwohl es in den Niederlanden verboten ist, zur Teilnahme am illegalen Glücksspiel aufzufordern.

Als Erklärung gaben die namentlich nicht genannten Männer an, dass sie selbst manchmal auf der Website spielten und nicht gewusst hätten, dass das Angebot illegal sei. Nach der Verwarnung zeigten sich die beiden Streamer einsichtig. Allerdings reagierten sie nicht umgehend im Sinne der KSA.

Dazu schreibt die Behörde:

Zunächst entfernten die Influencer die angezeigten Bilder von der Website, indem sie sie unkenntlich machten. Der begleitende Ton, der sich positiv über die Website äußerte, war jedoch weiterhin zu hören. Die KSA sprach daraufhin eine zweite und letzte Verwarnung aus.

Zugleich forderte sie die Urheber auf, das Video zu entfernen. Dieser finalen Aufforderung kamen die beiden Influencer nach, sodass das beanstandete Video nicht mehr angesehen werden kann.

Bei einer Wiederholung derartiger Verstöße drohte die Behörde Konsequenzen an. In diesem Fall sei die KSA bereit, gegen die Betroffenen einen Straf- oder Bußgeldbescheid zu verhängen.

Kontrolle aller Content-Lieferanten

Mit der Verwarnung der Influencer bestätigt die KSA ihre rigide Regulierungsstrategie. So verschickt die Behörde bereits seit geraumer Zeit Abmahnungen an Websites, auf denen für illegales Glücksspiel geworben wird.

Dazu gehören nicht nur YouTube-Streamer und Influencer, die in ihren Account nicht-lizenzierte Betreiber propagieren. Darüber hinaus wendet sich die Glücksspielkommission auch an regionale Medien-Websites mit vergleichbaren Inhalten.

Als Begründung für die illegale Ausstrahlung erhält die KSA nach eigener Aussage oft die Antwort, dass die verwarnten Medien nicht wüssten, dass die beworbene Website keine Lizenz für den niederländischen Glücksspielmarkt besitze. In diesem Zusammenhang wies die Regulierungsbehörde darauf hin, dass die Werbetreibenden und Content-Ersteller für die Prüfung verantwortlich seien. Ansonsten riskiere der Werbetreibende eine Sanktion.

Erschwerend komme laut KSA hinzu, dass sich Influencer an jüngere Konsumenten wenden. Illegale Werbung, die an diese schutzbedürftige Zielgruppe adressiert sei, trage ein hohes Risiko mit sich.

Gleiches gelte für Werbung, die sich an Personen mit Einträgen im CRUKS-Sperrregister richte. Vergehen in diesem Bereich dürfte die KSA deshalb auch künftig besonders konsequent ahnden.