BOS übt Beifall und Kritik an Unter­zeichnung der Macolin-Konvention

Posted on: 30/10/2024, 05:25h. 

Last updated on: 29/10/2024, 06:03h.

Auch in Schweden wird Spielmanipulation als eine der größten Gefahren für die Integrität von Glücksspiel und Sport angesehen. Um dem Wettbetrug erfolgreich zu begegnen, plant die schwedische Regierung, das europäische Übereinkommen über die Manipulation von Sportwettbewerben (Macolin-Konvention) zu unterzeichnen. Der schwedische Online-Glücksspielverband BOS begrüßte diesen Schritt nun ausdrücklich, forderte aber zugleich eine Beteiligung der lizenzierten Betreiber.

Macolin-Map
Der BOS will an dem Prozess partizipieren (Bild: Council of Europe)

Auslöser für die Reaktion des BOS ein Memorandum des Sozialministeriums. In diesem schlägt die Regierung vor, dass Schweden die sogenannte Macolin-Konvention unterzeichnet und ratifiziert. Die Konvention regelt die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten des Europarates bei der Bekämpfung von Spielmanipulation, welches neben dem Sport auch das Glücksspiel bedroht.

Das am 1. September 2019 in Kraft getretene Macolin-Übereinkommen ist den Initiatoren zufolge die „einzige internationale Rechtsvorschrift über die Manipulation von Sportwettbewerben“. Es fordert die Behörden auf, mit Sportorganisationen, Wettanbietern und Wettbewerbsveranstaltern zusammenzuarbeiten, um die Manipulation von Sportwettbewerben zu verhindern, aufzudecken und zu bestrafen. Die Macolin-Konvention wurde mittlerweile von Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Litauen, Norwegen, Portugal, der Republik Moldau, der Schweiz und der Ukraine ratifiziert. Außerdem wurde sie von 32 weiteren europäischen Staaten sowie von Australien und Marokko unterzeichnet.

Der BOS begrüßte die geplante Unterzeichnung und Ratifizierung durch die schwedische Regierung. Gleichzeitig aber wies er darauf hin, dass private Glücksspielunternehmen ebenfalls Zugang zu den zuständigen Gremien im Europarat erhalten müssten.

Der Ausschluss dieser Unternehmen bedeute einen schweren Rückschlag für die gemeinsame Arbeit gegen Spielmanipulation, so der BOS. Dessen Generalsekretär Gustaf Hoffstedt erklärte in diesem Zusammenhang:

Wir begrüßen die Unterzeichnung der Macolin-Konvention durch Schweden. Gleichzeitig muss betont werden, dass es veraltet und nicht zu rechtfertigen ist, lizenzierte private und börsennotierte Glücksspielunternehmen von der gemeinsamen Arbeit gegen Spielmanipulationen auszuschließen. Wir fordern Schweden auf, auf eine Änderung zu drängen, sodass alle lizenzierten Glücksspielunternehmen vollen Zugang zu den Gremien des Europarats in dieser Angelegenheit erhalten.

Bisher sei dies nur staatlichen Glücksspielunternehmen möglich, was eine Benachteiligung des lizenzierten privaten Sektors darstelle. Dies sei umso schwerwiegender, da der Großteil des Marktes für Sportwetten von privaten oder börsennotierten Unternehmen betrieben werde. Ob die Macolin-Konvention entsprechend angepasst wird, ist derzeit nicht abzusehen.