Türkischer Fußballverband verschärft Strafen gegen illegale Sportwettenwerbung
Posted on: 08/11/2024, 04:16h.
Last updated on: 07/11/2024, 07:31h.
Der türkische Fußballverband (TFF) hat Änderungen an seinen Disziplinarvorschriften hinsichtlich illegaler Glücksspielwerbung vorgenommen. Fußballvereine, die Werbung für Sportwettenanbieter ohne türkische Lizenz schalten, werden mit Geldstrafen und Punktabzügen belegt.
Der TFF hat eine neue Klausel in die Disziplinarvorschriften aufgenommen, die sich gegen Werbung für illegale Wetten richtet. Vereine, die Werbung für Wettanbieter machen, die von der türkischen Regulierungsbehörde nicht lizenziert sind, müssen mit drastischen Strafen rechnen.
Der türkische Fußballverband erklärte:
Es ist verboten, Wetten von nicht lizenzierten Organisationen zu fördern oder Werbung dafür zu machen. Dies schließt jegliche Medien, Werbetafeln und andere im Stadion verwendete Ausrüstung ein.
Die Höhe der möglichen Strafen richtet sich nach der jeweiligen Spielklasse der Fußballvereine. In der Süper Lig wird eine Geldstrafe von 2.500.000 TL (67.000 Euro) beim ersten Verstoß, 5.000.000 TL beim zweiten Verstoß, 10.000.000 TL beim dritten Verstoß verhängt. Für jedes weitere Vergehen gibt es eine Geldstrafe von 10.000.000 TL und drei Punkte Abzug in der Liga.
Geldstrafen und Punktabzug nicht nur in der Süper Lig
In der zweiten türkischen Liga verhängt der Fußballverband bei illegaler Glücksspielwerbung beim ersten Vergehen eine Geldstrafe von 1.000.000 TL verhängt. Beim zweiten Verstoß 2.000.000 TL und beim dritten Verstoß 4.000.000 TL. Alle weiteren Verstöße werden mit 4.000.000 TL und einem Abzug von drei Punkten bestraft.
Eine Staffelung für Geldstrafen und Punktabzüge gibt es jedoch auch für die unteren türkischen Ligen. Das harte Vorgehen des TFF gilt somit nicht nur für die höchsten Spielklassen des Landes.
Der TFF gab an, dass Werbe- und Marketingaktivitäten unlizenzierter Anbieter den illegalen Sportwettenmarkt fördern. In den letzten Jahren kam es in der Türkei häufig zu Verhaftungen wegen illegalen Glücksspiels, sodass der Verband scheinbar zum Handeln gezwungen war.
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