EU-Kommission: NRW muss 64 Mio. WestSpiel-Staatshilfen zurückfordern
Posted on: 25/11/2024, 09:12h.
Last updated on: 25/11/2024, 10:01h.
In den vergangenen Jahren unterstützte Nordrhein-Westfalen den damals noch staatseigenen Glücksspielbetreiber Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG (WestSpiel) mit Beihilfen in Höhe von über 64 Mio. Euro. Die EU-Kommission urteilte nun, dass es sich bei den Zahlungen um eine mit dem EU-Markt unvereinbare staatliche Beihilfe handelt. Deshalb forderte sie NRW dazu auf, die Summe samt Zinsen von dem inzwischen privatwirtschaftlich geführten Betreiber zurückzufordern.
Die Entscheidung ist das Ergebnis einer jahrelangen EU-Untersuchung. Bereits im Dezember 2019 hatte die EU-Kommission eine Prüfung der gewährten öffentliche Beihilfe für WestSpiel eingeleitet. Dabei stand die Frage im Mittelpunkt, ob es diese mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.
Die Untersuchung der EU-Kommission betraf zwei möglicherweise irreguläre Beihilfen der staatseigenen NRW.BANK zugunsten von WestSpiel. Dabei ging es um eine jährliche Verlustabdeckung in den Jahren 2009 bis 2015 in Höhe von rund 63,6 Mio. Euro. Hinzukommt eine Kapitalzuführung im Jahr 2015 von 64,8 Mio. Euro. Diese waren gewährt worden, nachdem der Glücksspielbetreiber in den Jahren 2009 bis 2015 millionenschwere Verluste erwirtschaftet hatte.
Ende vergangener Woche präsentierten die EU-Prüfer ihr Ergebnis. Diesem zufolge stellte die Jahresverlustdeckung keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar.
Die Beihilfe verschaffe WestSpiel laut EU-Kommission keinen wirtschaftlichen Vorteil, da dafür unter anderem kein Transfer von Fremdmitteln erforderlich war. Zudem verhielt sich die NRW.BANK bei der Übernahme der Verluste von WestSpiel „wirtschaftlich vernünftig“, so die Kommission.
Kapitalzuführung eine unerlaubte Beihilfe
Allerdings kam die Behörde bei der Kapitalzuführung zu einem anderen Ergebnis. Dieses könnte für die im September 2021 an den privaten Spielbankbetreiber Gauselmann Gruppe verkaufte WestSpiel-Gruppe teure Konsequenzen haben. Seitdem werden die Spielbanken unter der Gauselmann-Marke Merkur betrieben.
Zur Begründung erklärt die Kommission:
In Bezug auf die zweite Maßnahme kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Kapitalzuführung mit den EU-Beihilfevorschriften unvereinbar ist. Insbesondere ist die Maßnahme aufgrund der Struktur der NRW.BANK und der Beteiligung des Staates an ihren Entscheidungen dem Staat zuzurechnen. Darüber hinaus verschafft die Maßnahme WestSpiel einen wirtschaftlichen Vorteil.
Ein vergleichbarer privater Kapitalgeber hätte eine solche Entscheidung nicht getroffen, kritisiert die Kommission. Demnach hätten Banken höchstwahrscheinlich davon Abstand genommen, einem Unternehmen trotz seiner anhaltend negativen Finanzlage zusätzliches Kapital zuzuführen.
Auf dieser Grundlage ordnete die Kommission an, dass Deutschland die 64,8 Mio. Euro zuzüglich Zinsen von WestSpiel zurückfordern muss. Als Grund dafür gibt sie an, dass so die durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrung beseitigt wird. Die Kommission betont, dass die EU-Beihilfevorschriften keine Geldbußen vorsehen.
Auch sei die Rückforderung keine Bestrafung des betreffenden Unternehmens. Sie stelle lediglich die Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen wieder her. Westspiel-Betreiber Gauselmann nahm zu der Entscheidung bisher nicht Stellung.
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