Schweiz: Drahtzieher landesweiter illegaler Glücksspiel-Organisation angeklagt
Posted on: 17/05/2019, 04:43h.
Last updated on: 17/05/2019, 04:43h.
Am Donnerstag berichteten die Schweizer Medien, dass der mutmaßliche Drahtzieher einer landesweiten Vereinigung illegaler Glücksspiele in Kürze vor Gericht verurteilt wird. Der kurdisch-türkisch-stämmige Mann soll durch seine illegalen Aktivitäten 20 Mio. Schweizer Franken erwirtschaftet haben.
Ein riesiges illegales Netzwerk
Die Vorläufige Inhaftierung des seit Langem gesuchten Kriminellen ist ein großer Erfolg für die Solothurner Staatsanwaltschaft. So gelang es der Justiz nach vielen Jahren und zahlreichen Durchsuchungen endlich, den vermeintlichen Kopf einer Glücksspielmafia-Gruppierung auf die Anklagebank zu bringen.
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen 53-jährigen Türken, dessen Name den Medien nicht vorliegt. Der Mann soll in den Jahren 2013 bis 2017 ein schweizweites Casinosystem „mit sämtlichen notwendigen Organisationseinheiten“ aufgebaut haben.
Mehr als 90 Lokale mit illegalen Spielgeräten soll er dabei bewirtschaftet haben, ohne dass er die nötigen Lizenzen hatte. Neben seinem Wohnort Solothurn befänden sich diese vor allem in den Kantonen Bern, Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
In der Schweiz eine Konzession für das Betreiben von Glücksspiel zu erwerben, ist ein komplexer Prozess, in welchem angehende Lizenznehmer viele Grundvoraussetzungen erfüllen und über ein großes Eigenkapital verfügen müssen.
Dazu zählt beispielsweise, dass es sich bei den Bewerbern um juristische Personen des öffentlichen Rechts, Aktiengesellschaften nach schweizerischem Recht oder Genossenschaften nach schweizerischem Recht handelt (Artikel 11, Spielbankengesetz).
Die Konzessionen werden vom Schweizer Bundesrat ausgestellt und sind zunächst 20 Jahre gültig. Danach können diese verlängert werden, sofern alle Auflagen erfüllt werden. Konzessionen können auch jeder Zeit frühzeitig entzogen werden, wenn der Lizenznehmer gegen Auflagen verstößt oder Straftaten begeht.
Über die Jahre habe er durch seine Geschäfte 20 Mio. Schweizer Franken erwirtschaftet. Auch seien zahlreiche weitere Personen an dem landesweiten Casinonetz beteiligt gewesen. Diese arbeiteten unter anderem als Partner, Techniker, Buchhalter oder Geldeintreiber.
Doch der Betrieb illegaler Glücksspielmaschinen ist nicht der einzige Anklagepunkt. Der Mann und andere Mitglieder der Gruppierung sollen vermeintlichen Spielern und Schuldnern schwere Gewalt angedroht haben, um Gelder von diesen einzuziehen.
Erste Hinweise schon 2012
Der Angeklagte soll mit Erpressung und Nötigung die betroffenen Personen davon abgehalten haben, zur Polizei zu gehen. So vergingen zwischen den ersten Hinweisen und der endgültigen Festnahme fast sieben Jahre.
Die Staatsanwaltschaft habe seit 2012 anonym verfasste Schreiben erhalten, in denen erste Hinweise auf die kurdisch-türkische Gruppierung gegeben worden seien. Zwar habe es über einen Zeitraum von drei Jahren dann weitere voneinander unabhängige Hinweise gegeben, jedoch seien darin nie konkrete Namen genannt worden.
Die Staatsanwaltschaft habe jedoch gewusst, dass einige der wichtigsten Gruppenmitglieder in Solothurn wohnhaft seien. Dort seien dann Strafuntersuchungen bei 15 Verdächtigen veranlasst worden.
Insgesamt seien dabei mehr als 200 Spielgeräte, illegale Wettstationen, Waffen, Fahrzeuge und 100.000 Franken Bargeld und Bankguthaben sichergestellt worden.
Erst zwei der dadurch ins Rollen gebrachten Prozesse seien heute gänzlich abgeschlossen. Eine Person sei dabei wegen Verstößen gegen das Spielbankengesetz und anderer strafbarer Handlungen zu 14 Monaten Haft und Geldstrafen verurteilt worden.
Urteil steht noch aus
Einen ähnlichen Urteilsspruch könnte auch den 53-jährigen Solothurner erwarten. Das Richteramt in Bucheggberg-Wasseramt soll in einem abgekürzten Verfahren den endgültigen Urteilsspruch verkünden.
Ebenfalls vorgeworfen wird dem Angeklagten jedoch, illegal ins Land gebrachte Frauen aus Osteuropa in seinen Lokalen beschäftigt und ausgebeutet zu haben. Allein dafür könnten dem Mann nach Artikel 117 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration bis zu 3 Jahre Haft oder eine Geldstrafe drohen.
Die Frauen hätten zum Teil an sechs Wochentagen für sehr wenig Geld bis zu 12 Stunden täglich für ihn schwarzgearbeitet, ohne über eine Schweizer Arbeitsbewilligung verfügt zu haben. Hauptsächlich soll es bei der Arbeit um das Kellnern gegangen sein.
Über das endgültige Strafmaß muss das Gericht jetzt noch entscheiden, wobei sich laut Aussage des Schweizer Online Magazins Bluewin die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte bereits haben einigen können.
Um eine Gefängnisstrafe wird der Beschuldigte wahrscheinlich nicht herumkommen. Wie hart das Strafmaß ausfallen wird, hängt jedoch aktuell auch von seiner Kooperation ab. Sollte er den Strafverfolgern mit nützlichen Insider-Informationen entgegenkommen, könnte sich dies mildernd auswirken.
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