Niedersachsen: Neue Regelungen für Spielhallen
Posted on: 22/05/2019, 03:29h.
Last updated on: 22/05/2019, 03:29h.
Der vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium vorgestellte Entwurf einer Neuregelung des Glücksspielgesetzes wurde am Dienstag vom Kabinett bestätigt. Mit der Novellierung des Gesetzes will die niedersächsische Landesregierung eine Neuregelung beim Auswahlverfahren festlegen, die darüber entscheiden soll, welche der rund 1,900 Spielhallen ihren Geschäften auch weiterhin nachgehen dürfen.
Losverfahren ist verfassungswidrig
Seit Mitte 2017 entschied das Los über das Schicksal der Glücksspielstätten. Wenn der Abstand zwischen zwei Spielhallen geringer als 100 Meter war, musste eine schließen. Das Los entschied im Zweifelsfall, welches Unternehmen sich vom Markt zurückziehen musste.
Was beinhaltet der Glücksspielstaatsvertrag von 2012?
Die Regelwerke des Glücksspielstaatsvertrags von Niedersachsen aus dem Jahre 2012 in Bezug auf Spielhallen sehen vor, dass der Abstand zwischen den Spielstätten mindestens 100 Meter betragen muss.
Hierbei können die Gemeinden bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse einen geringeren Mindestabstand von mindestens 50 Metern oder einen größeren Mindestabstand von 500 Metern festlegen.
Weiterhin ist der Betrieb mehrerer Spielhallen unter einem Dach, die sogenannten Mehrfachkomplexe, nicht gestattet.
Gegen die Losregelung gingen die Beschäftigten der Spielhallen und der Automatenverband auf die Straße, um zu protestieren, denn trotz gültiger Genehmigungen bangten die Unternehmer und deren Angestellten um ihre Existenz.
Einer der betroffenen Unternehmer war Olaf Lücker, der eine Spielhalle in Hannover betrieb. Er sagte, im Ordnungsamt sei eine Lostrommel mit Nummern gedreht worden. Nur 86 Meter hätten seine Spielhalle von der seines Konkurrenten getrennt.
Nachdem er verloren hatte, habe er die Spielhalle schließen müssen, doch die Mieten für die Räumlichkeiten und die Automaten seien weitergelaufen. Schließlich reichten die Betreiber der Spielhallen beim Verwaltungsgericht Klagen ein.
In der Begründung hieß es, das Losverfahren sei verfassungswidrig, weil es sich gegen die Freiheit der Berufsausübung richte. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied im September 2017 schließlich zugunsten der Spielhallenbetreiber und untersagte das Losverfahren.
Die ausschlaggebenden Kriterien für den Betrieb der Spielhallen
Ab jetzt gelten neue Regeln für das Betreiben von Glücksspielstätten. Künftig soll anhand von Sachkriterien entschieden werden, welche Spielhallen ihren Betrieb aufrechterhalten dürfen.
Der Wirtschaftsminister Bernd Althusmann sagte:
„Wir versuchen hier, zwei Stränge miteinander zu vereinbaren. Auf der einen Seite versuchen wir, das Glücksspiel besser zu steuern und im Angebot zu halten, auf der anderen Seite ein Höchstmaß an Suchtprävention zu gewährleisten.“
Das Wirtschaftsministerium sieht abgestufte Kriterien vor. Dazu gehören:
– Abstand zu Gaststätten, in denen Alkohol ausgeschenkt wird,
– Ausreichender Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen.
– Die Bereitschaft, ein Rauchverbot zu verhängen
– Verzicht auf Spielautomaten in Zweiergruppen
Letzteres fördere das schnelle Spiel, was hohes Suchtpotential in sich berge.
Spielern solle es weiterhin nicht mehr möglich sein, in der Spielhalle Bargeld zu erhalten, wenn der mitgebrachte Betrag verspielt worden sei.
Sperrdatei: Spielsüchtige müssen draußen bleiben
Eine Sperrdatei soll künftig gewährleisten, dass pathologischen Spielern der Zutritt zu Spielhallen verwehrt wird. Die Teilnahme der Spielhallenbetreiber an diesem Sperrsystem sei laut der neuen Regelung obligatorisch. Die Betreiber der Spielstätten müssten jeden Kunden im Eingangsbereich kontrollieren und die Daten mit der Datei abgleichen.
Althusmann sagte, dass dieses Sperrsystem den Forderungen der Suchthilfe entspreche und fügte ergänzend hinzu:
„Ein bundesweites Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da der Glücksspielstaatsvertrag dies aber derzeit nicht zulässt, setzen wir mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal.“
Althusmann fügte hinzu, dass das niedersächsische Glücksspielgesetz Vorbildcharakter für die anderen Bundesländer haben könne. So sei es möglich, die Schaffung einer bundesweiten Sperrdatei zu beschleunigen. Ob die restlichen Bundesländer sich anschließen werden, wird sich zeigen.
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