Losverkauf an Minderjährige beim Volksfest in Dachau verboten

Posted on: 07/08/2019, 12:57h. 

Last updated on: 07/08/2019, 01:17h.

Auf dem Volksfest in Dachau, das in diesem Jahr vom 10. bis zum 19. August stattfindet, dürfen keine Lose an Minderjährige verkauft werden. Dies gab die Stadt am Montag in einer Pressemitteilung bekannt.

Tombola, Kind zieht Los
Der Losverkauf an Kinder und Jugendliche wird beim Dachauer Volksfest in diesem Jahr verboten sein. (Bild: Flickr)

In Dachau hat das Volksfest seit mehr als 350 Jahren Tradition. Zugunsten der Armen der Stadt wurde im Rahmen des Volksfestes einst der Glückshafen eingerichtet, auf dem Lose verkauft wurden. Die Erlöse wurden für wohltätige Zwecke eingesetzt.

In diesem Jahr jedoch hat die Regierung in Oberbayern die Lotterie nur unter der Bedingung genehmigt, dass keine Lose an Minderjährige verkauft werden. Dies gab die Stadt in einer Pressemitteilung mit der Überschrift „Kein Scherz: Kein Losverkauf an Minderjährige am Glücksshafen“ bekannt.

Der Dachauer Glückshafen

Der Glückshafen auf dem Dachauer Volksfest fand erstmals im Jahr 1894 statt. Damals gab es 18.000 Lose, die man zu einem Preis von jeweils 20 Pfennig erwerben konnte. Auf jedes zehnte Los kam ein Treffer, wobei die Gewinnspanne zwischen 20 Pfennig und 30 Mark lag. Damals wurden die Lotteriescheine, die heute die Stadt verkauft, unter anderem von Magistratsmitgliedern vertrieben.

Die Erlöse aus dem Losverkauf wurden seit 1934 der Dachauer Kleinkinderbewahranstalt gespendet, aktuell kommen sie der Bürgerspitalstiftung zugute, die alten, bedürftigen oder minderbemittelten Bürgern Unterkunft gewährt. Der Preis der Lose liegt derzeit bei 50 Cent, auf jedes zehnte Los kommen zwei Gewinne.

Die Hintergründe des Verbotes

Den rechtlichen Hintergrund für das Verbot liefert der Glücksspielstaatsvertrag, der ein Glücksspielverbot für Minderjährige vorsieht. Das hätte auch in den vergangenen Jahren schon greifen müssen, gleichwohl erteilte die Regierung die Erlaubnis bisher ohne die diesjährigen Einschränkungen.

Auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung erklärte die Regierung von Oberbayern ihre aktuelle Entscheidung wie folgt:

„Es handelt sich bei der Glückshafen-Ausspielung in Dachau nicht um eine Lotterie mit geringem Gefährdungspotenzial. Nur bei einer solchen kann von dem im Glücksspielstaatsvertrag normierten Verbot der Teilnahme von Minderjährigen abgewichen werden.“

Dass der Losverkauf im Glücksspielhafen als Glücksspiel gilt, hat vorrangig mit den Einnahmen zu tun, die hierbei erzielt werden. Laut Glücksspielstaatsvertrag darf Lotterien mit geringem Gefährdungspotenzial sowie kleinen Lotterien die Erlaubnis zur Veranstaltung und der Verkauf an Minderjährige erteilt werden. Als kleine Lotterien gelten hierbei Lotterien, bei denen die Umsätze niedriger als 40.000 Euro sind und deren Ertrag für mildtätige Zwecke verwendet wird.

Beim Losverkauf am Glückshafen hat die Stadt Dachau in den letzten beiden Jahren jedoch jeweils rund 74.000 Euro eingenommen, von denen insgesamt ca. 48.000 Euro für wohltätige Zwecke gespendet wurden.

Rubbellos
Laut Konrad Landgraf, Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, gehe schon von Rubbellosen Suchtgefahr aus. (Bild: Wikipedia)

Der Rest des Gewinns wurde für die Kostendeckung und die Gewinne benötigt.

Der Dachauer Oberbürgermeister Florian Hartmann (SPD), der am Sonntagabend traditionsgemäß selbst Lose am Stand verkaufen wird, erklärte, er könne sich nicht vorstellen, dass von der Tombola am Glücksspielhafen schon einmal ein Kind süchtig geworden sei. Auf eine Ausweiskontrolle beim Losverkauf wolle man außerdem verzichten.

Auch der Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, Konrad Landgraf, geht nicht davon aus, dass eine derartige Tombola Kinder süchtig mache. Er sehe allerdings Vorteile in der Debatte.

Angesichts des hohen Erlöses könne man nicht mehr von einer kleinen Lotterie ausgehen und auf Kinder und Jugendliche übe das Glücksspiel einen hohen Reiz aus. Automaten in Gaststätten oder das Online Glücksspiel berge allerdings viel größere Risikofaktoren. Aber auch in einfachen Rubbellosen stecke bereits ein Suchtpotenzial und über Glücksspielsucht werde im Alltag viel geschwiegen.

Andere Regeln für den Losverkauf durch das Bayerische Rote Kreuz

An den letzten beiden Tagen des Volksfestes übernimmt das Bayerische Rote Kreuz (BRK) den Stand von der Stadt und führt den Verkauf durch. Hierbei sind die Einnahmen deutlich geringer als an den vorangegangenen acht Tagen und erzielen weniger als 40.000 Euro. Damit gilt für den Losverkauf durch das BRK nicht das Verkaufsverbot an Minderjährige.

Wollen Kinder und Jugendliche in diesem Jahr auf dem Dachauer Volksfest ein Los kaufen, müssen sie also bis zu den letzten beiden Tagen warten. Alternativ können sie sich eines Tricks bedienen. Kauft ein volljähriger Begleiter die Lose, ist Minderjährigen das Ziehen auch an den ersten acht Volksfesttagen erlaubt.