Britische Werbeaufsicht ASA plant schärferes Vorgehen gegen Mikrotransaktionen im Gaming
Posted on: 27/09/2021, 11:35h.
Last updated on: 27/09/2021, 11:44h.
Mikrotransaktionen im Gaming stehen schon länger in der Kritik. Nun hat die britische Werbeaufsicht ASA (Advertising Standards Authority) neue, schärfere Leitlinien zur Werbung für In-Game-Käufe herausgegeben. Diese sollen sicherstellen, dass Konsumenten jederzeit sehen, welchen Geldwert die Käufe in den Spielen haben.
Ziel der neuen Leitlinien [Seite auf Englisch] sei es, Verbraucher besser vor nur schwer einschätzbaren Kosten von Mikrotransaktionen zu schützen. Die ASA führte aus:
In diesem Leitfaden geht es darum, wie In-Game-Käufe so vermarktet werden sollten, dass Schaden oder Nachteile für die Verbraucher vermieden werden. Er gilt für alle Formen der Werbung für In-Game-Produkte, von Stores in den Spielen bis hin zur Werbung für Spiele, die In-Game-Käufe enthalten.
Die neuen Richtlinien könnten Marktbeobachtern zufolge entscheidende Veränderungen für die Werbung für Spiele, aber auch für die Spiele selbst mit sich bringen.
In-Game-Währungen mit Echtgeld-Äquivalent anzuzeigen
In Spielen, bei denen Spieler In-Game-Währung käuflich erwerben können, muss künftig deutlich gemacht werden, wie viel die In-Game-Käufe umgerechnet in Echtgeld-Währung wert sind. Wird beispielsweise ein neues Skin, etwa in Form eines neuen Aussehens für Charaktere, für Spielwährung angeboten, muss der entsprechende Wert in Echtgeld-Währung danebenstehen.
Für den Erwerb der In-Game-Währung selbst fordert die ASA künftig ebenfalls mehr Transparenz. So müssen die tatsächlichen Kosten der In-Game-Währung jederzeit deutlich gemacht werden. Dies gelte vor allem dann, wenn es sich um Pakete handele, bei denen der Preis je nach Menge des Spielgeldes variiere (z. B. Angebote wie 100 Credits für 5 EUR).
Verbraucher sollten künftig in der Lage sein zu schätzen, wie hoch die Kosten der einzelnen Spielgeld-Einheiten je nach Paket sind. Behauptungen wie „Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis“ dürften nur noch dann gemacht werden, wenn sie sich auf den Preis pro Einheit und nicht auf den Preis des gesamten Pakets beziehen.
Hinsichtlich der Lootboxen erklärte die ASA:
Für einige Verbraucher […] kann das Vorhandensein von In-Game-Käufen (und speziell von zufälligen Gegenständen) grundlegend für ihre Entscheidung sein, ein Spiel zu kaufen oder herunterzuladen. Daher sollten Werbetreibende sicherstellen, dass die Werbung für das Spiel deutlich macht, dass das Spiel In-Game-Käufe enthält und, sofern relevant, dass es den Kauf von Zufallsobjekten einschließt.
Die Entscheidung, ob es sich bei Lootboxen um eine Form des Glücksspiels handele, überschreite jedoch die Kompetenzen der ASA. Hierfür sei die Glücksspielbehörde beziehungsweise die Regierung zuständig.
Ebenso wenig liege es im Kompetenzbereich der ASA, Unternehmen abzustrafen, die sich nicht an die neuen Leitlinien halten. Jedoch können diese die Branchenpraktiken beeinflussen und Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, können an die Aufsichtsbehörden verwiesen werden.
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