Glücksspiel-Werbung von Paddy Power wegen „Unverständlichkeit“ verboten
Posted on: 10/03/2022, 11:57h.
Last updated on: 10/03/2022, 11:57h.
Die britische Werbe-Aufsicht Advertising Standards Authority (ASA) hat eine Radiowerbung des irischen Buchmachers Paddy Power verboten. Grund dafür sei die „völlige Unverständlichkeit“ der gesetzlich erforderlichen Warnhinweise am Ende der Werbebotschaft, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Pressemeldung der ASA [Seite auf Englisch].
Der Werbeclip sei im Zusammenhang mit Paddy Powers Weihnachts-Promotion am 12. Dezember 2021 im Radio gespielt worden. Der Hauptwerbetext habe aus einer Konversation zwischen zwei Fußball-Fans bestanden, die sich darüber unterhalten hätten, wie sie dem britischen Fußball trotz des Weihnachts-Stresses bestmöglich folgen könnten.
Am Ende des Clips habe eine andere Stimme dann die Nutzungsbedingungen für die beworbene „Bet Builder“-Promotion vorgelesen und auf das Mindestalter von 18 Jahren sowie die Spielsuchthilfe GambleAware hingewiesen. Laut der ASA sei dieser Schlussteil der Werbung jedoch derart schnell vorgetragen worden, dass Hörer „kein Wort verstanden“ hätten.
Dabei seien die Informationen nicht nur in Zeitraffer abgespielt worden, sondern seien auch keine vollständigen Sätze verwendet worden. Vorgelesen worden sei dabei folgendes:
Nur Prä-Match Online-Bet-Builder-Wetten. Min. Quoten eins zu fünf pro Wette. Min. vier oder mehr Wetten. Max. Gratis-Wette 10 £ pro Tag. Aufgebesserte Quoten ausgeschlossen. AGB angewandt. 18+. Begambleaware.org.
Die ASA sei auf die Werbung aufmerksam geworden, nachdem ein Hörer diese gemeldet habe. Die Meldung habe darüber hinaus den Vorwurf erhalten, dass Paddy Power den Schlussteil der Werbung obendrein leiser abgespielt habe als den Haupt-Werbeteil.
Irreleitende Werbung des Buchmachers
Die ASA habe die Problematik des Werbeclips ebenfalls erkannt. Daraufhin habe die Werbe-Aufsicht Paddy Power benachrichtigt und zur Überprüfung besagter Werbung aufgefordert.
Wie die ASA erklärt, habe sich der Buchmacher nicht einsichtig gezeigt. Paddy Power sei der Ansicht, sich gänzlich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten zu haben. Auch sei der mit dem Buchmacher kooperierende Radiosender dieser Ansicht gewesen.
Entgegen dem Vorwurf aus der ursprünglichen Meldung sei der Schlussteil nicht leiser abgespielt worden. Im Gegenteil sei die Lautstärke angehoben worden, um die Worte nach dem plötzlichen Stimmen-Wechsel besser hörbar zu gestalten. Auch sei der vorgelesene Warnhinweis nicht durch technologische Hilfsmittel künstlich beschleunigt worden.
Trotz der Stellungnahme des Buchmachers bleibe die ASA bei ihrer Ansicht, dass der Werbeclip nicht mit den Regularien im Einklang stehe. Im abschließenden Statement der Werbe-Aufsicht heißt es daher:
Wir sind der Ansicht, dass die Bonusbedingungen nach dem Statement „Erhalten Sie Ihr Geld als Gratis-Wette zurück, falls eine der Wetten aus Ihrer Kombi-Wette Sie im Stich lässt“ leiser und deutlich schneller gesprochen wurden als der Anfangsteil der Werbung. Auch sind wir der Meinung, dass die Wortwahl so präsentiert wurde, dass Hörer nicht den gesamten Inhalt verstehen konnten.
Der Werbespot von Paddy Power falle daher in die Kategorie „irreleitende Werbung“ und müsse daher entfernt werden. Der Buchmacher habe dabei gegen vier Vorgaben innerhalb des ASA-Regelwerkes verstoßen. Ob Paddy Power neben dem Verbot der Werbung auch eine Strafe erhalten hat, geht aus der Meldung der ASA nicht hervor.
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