Australischer Buchmacher Betr kurz vor dem Lizenzentzug?
Posted on: 24/02/2023, 08:01h.
Last updated on: 24/02/2023, 08:18h.
Der australische Buchmacher Betr ist von der Branchenaufsicht in diesem Monat mit einer Geldstrafe von 55.000 AUD (rund 35.000 EUR) belegt worden. Damit belaufen sich die Strafen, die der erst vor wenigen Monaten gelaunchte Wettanbieter wegen Lizenzverstößen zahlen muss, bereits auf 75.000 AUD.
Grund sollen insbesondere Werbemaßnahmen sein, die sich gezielt an vom Glücksspiel ausgeschlossene Spieler gerichtet hätten. Wie die zuständige Behörde, die Racing Commission in the Northern Territory, in einem Statement erklärt, sei im Oktober 2022 bei der Glücksspielkommission eine Beschwerde eines Spielers eingegangen.
Dieser habe erklärt, von einem Kundenbetreuer von Betr kontaktiert worden zu sein. Der Betr-Mitarbeiter habe ihn zur Eröffnung eines Nutzerkontos auf der Online-Sportwetten-Plattform animiert. Allerdings sei der betreffende Kunde zu diesem Zeitpunkt als vom Glücksspiel gesperrter Spieler registriert gewesen.
Ende des Jahres 2022 habe die Glücksspielaufsicht Kontakt mit dem Buchmacher, zu dessen Eigentümern die News Corp gehört, aufgenommen und ihn auf das Fehlverhalten hingewiesen. Außerdem sei der Anbieter mit einer Strafe von 20.000 AUD belegt worden.
Betr ist keineswegs das einzige Unternehmen, das in diesem Monat in den Fokus der Northern Territory Racing Commission rückte. Auch der Glücksspielbetreiber Amused Group wurde bei einer Strafe in Höhe von 13.770 AUD belegt. Er soll eine Marketing-Mail mit Bonusangeboten an über 700 Kunden geschickt haben, die vom Glücksspiel ausgeschlossen sein sollen.
Kontaktaufnahme ohne Einwilligung
Bei den Werbemaßnahmen, die sich an in Australien vom Glücksspiel ausgeschlossene Spieler gerichtet hätten, sei es der Aufsichtsbehörde zufolge jedoch nicht geblieben. Sie habe gegen Betr daher eine weitere Geldstrafe in Höhe von rund 55.000 AUD ausgesprochen.
So soll das Unternehmen Werbematerial an Personen geschickt haben, die dafür keine Einwilligung erteilt hätten. Ein ebenfalls vom Glücksspiel ausgeschlossener Spieler sei von dem Wettanbieter kontaktiert worden und zur Teilnahme an Wetten aufgefordert worden. Daher habe sich die Aufsicht für die für derartige Tätigkeiten vorgesehen Maximalstrafe entschieden.
Zugleich sprach die Behörde dem Wettanbieter die folgende Warnung aus:
Sollte betr erneut gegen die [Vorschriften] verstoßen, wird die Kommission sorgfältig prüfen, ob andere Disziplinarmaßnahmen gemäß Abschnitt 80 (1) (d) des Gesetzes verhängt werden sollten.
Sollte sich der Sportwettenanbieter künftig nicht an die Lizenzvorschriften halten, könnte ihm der Warnung der Racing Commission in the Northern Territory zufolge der Entzug der Lizenz drohen.
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