Striktes Rauchverbot für Spielhallen in Baden-Württemberg geplant
Posted on: 15/08/2019, 01:08h.
Last updated on: 15/08/2019, 01:09h.
Manne Lucha (Grüne), der Gesundheitsminister Baden-Württembergs, kündigte am Dienstag das Vorhaben des Ministeriums an, das Rauchverbot im Bundesland zu erweitern. Demnach soll auch in Spielhallen, Gaststätten, Diskotheken, Festzelten und auf Spielplätzen generell nicht mehr geraucht werden dürfen.
Lucha begründete sein Vorhaben unter anderem mit dem in der Bevölkerung anwachsenden Gesundheitsbewusstsein. Nach Aussage des Politikers wünschten sich viele Menschen eine Verstärkung des Nichtraucherschutzes, das auch auf Biergärten und Terrassen ausgeweitet werden sollte.
In der Stellungnahme des Ministeriums für Soziales und Integration, die bereits im August 2018 ausgearbeitet wurde, ist eine Weiterentwicklung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vorgesehen. Nach der Sommerpause werde der Minister sich an die Koalitionsfraktionen wenden, um eine entsprechende Änderung der aktuellen Gesetze auszuarbeiten.
Das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland
Das Rauchverbot in Gaststätten trat im Jahre 2007 in Kraft, liegt aber hinsichtlich der Umsetzung im Ermessen der Länder und wird unterschiedlich gehandhabt. In Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland herrscht überall striktes Rauchverbot, Ausnahmeregelungen gibt es dort nicht.
In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen und in Berlin gibt es jedoch einige Ausnahmen. Ist eine Gaststätte mit nur einem Raum kleiner als 75 qm und werden keine zubereiteten Speisen angeboten, ist das Rauchen gestattet. Dies gilt auch für Wirtschaften, die nicht von Jugendlichen besucht werden dürfen.
Spielhallen fallen in Baden-Württemberg nicht unter das LNRSchG. Der Glücksspielstaatsvertrag gibt den Betreibern nur vor, das Jugendschutzgesetz einzuhalten.
Dient ein Rauchverbot in Spielhallen dem Spielerschutz?
Begründet wird das Vorhaben nicht nur mit einer Optimierung des Schutzes der nichtrauchenden Gäste und des Personals, sondern auch mit der Verbesserung des Spielerschutzes.
In der Stellungnahme des Ministeriums heißt es:
„Spielhallen sind vom LNRSchG bisher nicht erfasst. Spielerinnen und Spieler sind dem schädigenden Tabakrauch – ob sie selbst rauchen oder nicht – konstant ausgesetzt. Dabei könnte ein Rauchverbot bzw. eine Raucherlaubnis nur in Nebenräumen ohne Spielautomaten in Spielhallen nicht nur dem Gesundheitsschutz, sondern auch dem Spielerschutz dienen. Raucherinnen und Raucher müssten ihr Spiel für die Dauer ihrer Zigarettenpause unterbrechen und ihren Platz verlassen. Sie gewännen damit physischen und psychischen Abstand zum Spiel und könnten ihr eigenes Spielverhalten reflektieren.“
Tatsächlich brachte eine vom Ministerium für Soziales und Integration geförderte Studie ans Licht, dass bei 80 % der pathologischen Spieler auch eine Nikotinabhängigkeit vorliege. Somit bestehe eine hohe Komorbidität zwischen Rauchen und pathologischem Spielverhalten.
Sollte es Lucha gelingen, seine Pläne in die Tat umzusetzen, wäre das Gesetz ähnlich restriktiv wie im Bundesland Bayern, wo das Rauchverbot ohne Ausnahmeregelungen angewandt wird.
Rauchverbot in Spielhallen stößt auf Kritik
Allerdings stoßen die Pläne des Ministeriums nicht überall auf Akzeptanz. So sagte Tobias Zwiener, der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, es seien keine weiteren Verbote notwendig.
Es gebe auch seitens der Betriebe und Gäste keine Klagen.
Zwiener verwies auch auf die Gefährdung der Existenz der rund 400 Raucherkneipen, die derzeit im Bundesland in Betrieb seien.
Die Wirte hätten viel Geld in Umbaumaßnahmen investiert und separate Raucherbereiche geschaffen.
Die Wirte der Cannstatter Wasen in Stuttgart reagierten ebenfalls mit Unverständnis. Sonja Merz, eine Wirtin der Festzelte, sagte:
„Damit hatte ich nicht gerechnet. Es gibt keine Beschwerden. Ich wüsste auch gar nicht, wo auf den engen Wegen vor unserem Zelt geraucht werden könnte. Schon aus Sicherheitsgründen ließe sich sowas nicht umsetzen.“
Auch seitens der Politiker gibt es gegensätzliche Ansichten. FDP Generalsekretärin Judith Skudelny sagte, es sei nicht Aufgabe des Staates, die Menschen vor sich selbst zu schützen. Der Mensch genieße in einer freiheitlichen Demokratie das Recht auf dumme Entscheidungen, fügte die Politikerin hinzu.
In den Reihen der konservativen Partei CDU gab es nur zurückhaltende Äußerungen. Zwar stehe eine Überarbeitung des Nichtraucherschutzgesetzes nicht im Koalitionsvertrag, aber man sei offen für Gespräche. Einzig die Partei der Grünen begrüßten die Pläne des Ministers.
Ob und wie die Pläne umgesetzt werden und ob auch die anderen Bundesländer dem Beispiel folgen werden, wird sich zeigen.
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