Bayern: Landtag stimmt für Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag
Posted on: 17/06/2021, 02:37h.
Last updated on: 17/06/2021, 02:37h.
Der bayerische Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 verabschiedet. Die Opposition kritisiert, dass die konservativ geführte Regierung insbesondere den Spielhallenbetreibern in ihrer Gesetzesvorlage zu weit entgegengekommen sei.
„Glücksspiel-Lobby“ am Werk?
Damit der Glücksspielstaatsvertrag 2021 wie geplant ab dem 1. Juli bundesweit umgesetzt werden kann, müssen auch die 16 Glücksspielgesetze der Länder angepasst werden. Unter anderem ist es an den Parlamenten, individuell zu entscheiden, welche Abstandregelungen künftig für Spielhallen gelten sollen.
Nach der gestrigen Zustimmung des bayerischen Landtags zum Ausführungsgesetz ist nun klar, dass die meisten Spielhallenbetreiber im Freistaat vorerst von Negativkonsequenzen der neuen Regulierung verschont bleiben werden.
Oppositionsführer Bündnis 90/Die Grünen hatte dies während der Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung kritisiert. So erklärte der Abgeordnete Tim Pargent in seinem Redebeitrag:
Der grundsätzliche Regulierungsansatz ist gut: Konsequent kontrolliertes Spielangebot schaffen, um damit den Spieltrieb zu kanalisieren. Bei den genauen Ausführungen ist aber die Staatsregierung den Spielhallen aus unserer Sicht zu weit entgegengekommen. Es entsteht keine glaubhafte Regulierung […]. Für mich steckt in diesem Gesetzentwurf etwas zu viel Glücksspiel-Lobby, zu wenig selbstbewusste Regulierung, weswegen wir uns letztlich enthalten werden.
Übergang bis 2031
In Bayern müssen künftig lediglich 250 m zwischen Spielhallen liegen. Zudem wird Betreibern von Bestandsspielhallen eine Übergangsfrist bis Sommer 2031 gewährt, um die Vorgaben umzusetzen. Spielhallen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 existierten, sind somit zunächst von der Einhaltung des Mindestabstandes entbunden.
Selbes gilt für Betreiber von Mehrfachspielhallen. Entgegen dem Staatsvertrag-Ansatz, Spielhallen im baulichen Verbund möglichst entgegenzuwirken, können die Erlaubnisse für bis zu drei Spielhallen im selben Gebäude nun für weitere zehn Jahre gelten.
Auch der nordrhein-westfälische Landtag entschied gestern über sein Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag. Gegen den deutlichen Widerstand der Opposition stimmten CDU und FDP dem Regelwerk zu, das unter anderem einen Spielhallen-Mindestabstand von nur 100 m und somit den bislang geringsten im gesamten Bundesgebiet vorschreibt.
Betreiber von Spielhallen, die nach dem 1. Januar 2020 entstanden sind und den Mindestabstand von 250 m unterschreiten, profitieren von einer Übergangsfrist von drei Monaten, in denen sie nun neue Anträge stellen können. Ihre Spielstätten dürfen bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterbetrieben werden.
Die CSU-Abgeordnete Petra Guttenberger zeigte sich in ihrer Plenarrede zufrieden mit dem Regelwerk. Dieses sei Ausdruck eines Sonderweges, den Bayern bereits vor einigen Jahren auf den Weg gebracht habe und der auch die Erhaltung der Spielhallen zum Ziel habe. Insbesondere mit Blick auf den Spielerschutz sei es notwendig, Menschen direkt vor Ort im Blick zu behalten.
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