BGH wendet sich vor Sport­wetten-Urteil an EuGH

Posted on: 25/07/2024, 10:52h. 

Last updated on: 25/07/2024, 12:05h.

Sportwetten-Anbieter und -Fans aus ganz Deutschland blickten am Donnerstag nach Karlsruhe, um auf ein möglicherweise wegweisendes Urteil zu warten. Allerdings wurden die Beobachter vertröstet, denn der Bundesgerichtshof (BGH) setzte das Verfahren vorläufig aus. Stattdessen rief das Gericht vor einer Entscheidung über die Legalität von Sportwetten den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.

Bundesgerichtshof‎-Logo
Der BGH vertagte seine Entscheidung (Bild: Gerd Eichmann, CC BY-SA 4.0)

Der BGH erwartet vom EuGH eine übergeordnete Einschätzung zur Dienstleistungsfreiheit von Sportwetten-Anbietern, ehe er ein eigenes Urteil fällt. Damit geht das juristische Tauziehen um die Rückerstattung von Verlusten bei Sportwetten in die nächste Runde.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist die Klage eines Spielers gegen den Sportwetten-Anbieter Tipico. Der Kläger fordert von dem Buchmacher seine erlittenen Verluste in Höhe von 3.700 Euro zurück. Dabei beruft er sich auf den Zeitraum, in dem er seine Einsätze verlor. Demnach war das Angebot bei Abgabe der Wetten in den Jahren 2013 bis 2018 nicht legal, da Tipico zu dem Zeitpunkt noch keine Glücksspiellizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) besaß. Der Spieler hatte sich seit Einreichung seiner juristischen Beschwerde durch alle Instanzen geklagt und erwartete nun das abschließende Urteil von Deutschlands höchsten Gericht.

Die Chancen des Klägers schienen bis heute relativ gut. So hatte der BGH im Rahmen einer um Juni erfolgten vorläufigen Einschätzung angedeutet, sich der Ansicht des Klägers anschließen zu können.

Ursächlich dafür dürfte die Tatsache sein, dass Tipico zum Zeitpunkt der Wettabgaben keine offizielle Genehmigung für das Angebot von Sportwetten in Deutschland besaß. Der Buchmacher mit Sitz in Malta hatte die Lizenz für Deutschland zwar bereits beantragt, diese aber noch nicht erhalten.

Juristischer Erfolg für Tipico?

Tipicos Anwalt Ronald Reichert sieht in der BGH-Entscheidung einen Erfolg. So habe der EuGH bei Klagen zum Unionsrecht bereits in der Vergangenheit im Sinne der Anbieter entschieden. Er sei “sehr zuversichtlich, dass der EuGH dies auch im konkreten Fall so bestätigen” werde.

Ähnlich zufrieden äußerte sich Mathias Dahms, Präsident des Deutschen Sportwettenverbands DSWV:

Wir sind zuversichtlich, dass der EuGH im Sinne der Anbieter und der europäischen Dienstleistungsfreiheit entscheiden wird, wie er es bereits in der Vergangenheit getan hat.

Der Kläger war vor Gericht von dem Prozessfinanzierer Gamesright unterstützt worden. Auch dieser zeigte sich nach der Vertagung selbstbewusst und betonte, dass man „für die Verbraucher weiter kämpfen“ werde.

Aufgrund des höchstinstanzlichen Votums könnte die Entscheidung der Richter des BGH für andere anhängige Klagen wegweisend sein. Aus diesem Grund dürften zahllose weitere, derzeit an ähnlichen Verfahren Beteiligte oder Kläger in spe mit Spannung auf das Sportwetten-Urteil gewartet haben.

Nun müssen sie sich noch einige Zeit gedulden. Statt nach Karlsruhe dürften sich ihre Blicke auf die EuGH-Richter in Luxemburg richten, wenn diese ihre Entscheidung zur Dienstleistungsfreiheit von Buchmachern verkünden. Wann dies geschieht, ist derzeit völlig ungewiss.