UK Gambling Commission mahnt Betreiber von Kirmes-Spielautomaten zur Wartung ihrer Geräte
Posted on: 31/03/2019, 05:30h.
Last updated on: 29/03/2019, 04:15h.
Ostern steht vor der Tür und damit beginnt nicht nur in Großbritannien die Saison der Volksfeste. Das wissen auch die britischen Glücksspiel-Aufseher der UK Gambling Commission (UKGC), die die Betreiber von Unterhaltungsbetrieben nun zur Wartung ihrer Glücksspielautomaten anhalten.
Alljährlich tummeln sich Millionen von Besuchern auf den unzähligen Open Air-Festen, die mit Karussells, Geisterbahnen und anderen Unterhaltungsmöglichkeiten aufwarten. Neben den Fahrgeschäften zählen für die Gäste die Spielbuden mit ihren Glücks- und Geschicklichkeitsautomaten zu den Hauptattraktionen.
Deshalb weisen die Glücksspiel-Kontrolleure von der UKGC die Automatenaussteller pünktlich zu Frühlingsbeginn darauf hin, ihren Pflichten zum ordnungsgemäßen Betrieb der Geräte nachzukommen.
Auf Volksfesten wird nur um kleine Summen gespielt
Die Regelung betrifft ausschließlich Spielautomaten der Kategorie D [Seite auf Englisch]. In diesem Bereich siedelt die UKGC Geräte an, die nur niedrige Geld- und Sachpreise ausloben.
Glücksspiel in Großbritannien
Mit einem Umsatz von 14,4 Milliarden Pfund Sterling (2017) zählt die britische Glücksspiel-Industrie zu den größten in Europa. Neben dem wachsenden Onlinegeschäft und den Einnahmen aus Lotterien sind Spielautomaten die bedeutendsten Einnahmequellen. Im ganzen Land sind etwa 181.000 von ihnen aufgestellt – zum Großteil in den etwa 8.400 Wettbüros oder einem der über 150 Spielcasinos im Lande.
In Großbritannien ist die Glücksspiel-Branche ein bedeutender Arbeitgeber. Schätzungen der UKGC zufolge sind rund 108.000 Menschen in dem Bereich beschäftigt. Gleichzeitig betätigt sie sich als wichtiger Sponsor zugunsten sozialer Zwecke. So bescherte allein die nationale Lotterie 2017 dem Gemeinwohl 1,5 Milliarden Pfund.
Bei Slots der D-Kategorie betragen die Maximaleinsätze meist nur 10 bis 30 Pence. Entsprechend gering fallen die Gewinne aus, deren Höchstlimit bei 50 Pfund liegt. Dabei darf der maximale Geldbetrag die 10 Pfund-Grenze nicht übersteigen.
Die weiteren Anforderungen der Kontrollbehörde
Neben der Beschränkung auf Automaten mit kleinen Einsätzen und Gewinnen formuliert die UKGC weitere Forderungen an die Betreiber. So müssen sämtliche Geräte von Herstellern mit einer Lizenz der Glücksspiel-Behörde stammen und von diesen gewartet werden.
Da die Aufseher großen Wert auf einen reibungslosen Betrieb legen, weisen sie die Betreiber noch einmal darauf hin, nur gewartete und voll funktionsfähige Geräte aufzustellen. Neben Volksfesten betrifft der Hinweis ebenfalls die “Arcades” genannten Spielhallen, die sich insbesondere auf den Piers und Promenaden vieler britischer Seebäder finden.
Da Arcades und Volksfeste unter die Jugendschutzbestimmungen fallen, müssen die Aufsteller zudem sicherstellen, dass das an den Ständen beschäftigte Personal mindestens 18 Jahre alt ist. Bei den Automaten der Kategorie D gilt diese Begrenzung nicht für die Spieler, denn die Geräte sind für Kunden aller Altersklassen genehmigt. Für Bereiche, in denen Automaten mit höheren Einsätzen stehen, gilt weiterhin: Zutritt erst ab 18.
Bei den auf Volksfesten aufgestellten Automaten stehen Früchte-Slots, Münzschieber und Krangreifer an erster Stelle der Beliebtheitsskala. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass es neben dem Zufall auf die Geschicklichkeit des Spielers ankommt: So versucht er bei dem Münzschieber durch die geschickte Platzierung einer Münze eine möglichst große Anzahl an im Gerät befindlichen Münzen über den Rand in die Entnahmebox fallen zu lassen.
Demgegenüber geht es bei dem Krangreifer darum, einen Kran über diversen Spielzeugartikeln zu bewegen und zu versuchen, das gewünschte Produkt herauszugreifen.
Spielautomaten mit Geldgewinn auf deutschen Volksfesten Fehlanzeige
Auch hierzulande müssen sich Fans von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit anderswo vergnügen, denn laut deutscher Spielverordnung (SpielV) sind Geräte, bei denen der “Gewinn in Geld besteht” auf Volksfesten, Jahrmärkten, Schützenfesten und vergleichbaren Veranstaltungen ausdrücklich verboten.
Ähnlich wie in Großbritannien sind die Bestimmungen für Unterhaltungsgeräte ohne Geldgewinne in Deutschland breiter gefasst. Diese der reinen Unterhaltung dienenden Spielautomaten werden rechtlich nicht als Spielgeräte eingeschätzt.
Wer diese Automaten aufstellen möchte, braucht deshalb außer einer entsprechenden Gewerbeanmeldung keine weiterführende Genehmigung zum Betrieb der Systeme. Auch zahlenmäßigen Begrenzungen werden nicht angewendet, weshalb ein Aufsteller auf einem Volksfest theoretisch Dutzende von Automaten in seinem Zelt installieren kann.
Diese Regelung betrifft ebenso Automaten, bei denen die Spieler Sachpreise mit geringem Geldwert gewinnen können. Diese Geräte zählt der Gesetzgeber aufgrund des niedrigen Wertes der Preise nicht zu den Geldspielgeräten. Auch die in Großbritannien weit verbreiteten Münzschieber fallen unter diese Regelung. Doch im Gegensatz zu den britischen Inseln findet man sie hierzulande relativ selten auf Volksfesten.
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