Bundes­finanz­hof bestätigt geltende Besteu­erung von Sport­wetten

Posted on: 06/09/2024, 10:21h. 

Last updated on: 06/09/2024, 10:21h.

Die in Deutschland angewandte Besteuerung von Sportwetten ist nach Ansicht der Richter am Bundesfinanzhof rechtens. In seinem jüngsten Urteil erklärte das oberste deutsche Finanzgericht, das die Besteuerung der Wetteinsätze mit dem Grundgesetz und Europarecht vereinbar ist.

Richterstuhl
Die Besteuerung von Sportwetten ist rechtens (Bild: Bundesfinanzhof)

Das wegweisende Urteil, das am Bundesfinanzhof gefällt wurde, dürfte unter Sportwetten-Anbietern auf wenig Gegenliebe stoßen. Schließlich bestätigten die Richter damit die Rechtmäßigkeit der vom Staat erhobenen Steuer in Höhe von 5 % auf sämtliche getätigten Wetteinsätze.

Keine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit

Mit dem Richterspruch endet eine jahrelange juristische Auseinandersetzung, die mit einer Klage im Jahr 2016 begann. Damals hatte ein namentlich nicht genannter Wettanbieter aus einem anderen EU-Land gegen das Rennwett- und Lotteriegesetz geklagt.

In einem ersten Verfahren hatte das klagende Unternehmen verloren. Nachdem dieses schließlich 2022 vor dem Hessischen Finanzgericht in Revision gegangen war, war der Fall beim höchsten Finanzgericht des Landes gelandet. Dieses entschied nun letztinstanzlich.

Das Unternehmen sah sich durch die Steuer in seiner von der EU geschützten Dienstleistungsfreiheit verletzt. Nachdem vorherige Instanzen dem Anbieter nicht recht gaben, scheiterte dieser nun auch vor dem Bundesgerichtshof.

Dessen Urteil ist eindeutig:

Die angefochtene Festsetzung der Sportwettsteuer ist einfach-rechtlich nicht zu beanstanden. Die von der Klägerin gerügten Verstöße gegen EU-Recht liegen nicht vor.

Das Gericht erkannte in der Steuer zwar einen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit. Dieser sei jedoch durch das Ziel des Gesetzgebers gerechtfertigt, die Spielsuchtgefahr zu senken und übermäßige Ausgaben von Problemspielern zu verringern.

“Moderater” Steuersatz

Die Richter erklärten die Höhe der in Deutschland geltenden Sportwettsteuer als „moderat“. Zudem sei diese diskriminierungsfrei, da sie für in- wie ausländische Anbieter gleichermaßen gelte.

Deshalb ließ das Gericht die vom Kläger angeführte Ungleichbehandlung nicht gelten. Jeder müsse diese Steuer bezahlen, sobald Wetteinsätze in Deutschland getätigt werden. Dies gelte auch für Wettanbieter, die in Deutschland nicht lizenziert seien.

Das Rennwett- und Lotteriegesetz wurde 2022 grundlegend reformiert. Laut Bundesfinanzhof ist das Urteil zur Besteuerung von Sportwetten jedoch auf die neue Rechtslage übertragbar, da die Höhe der Steuer gleich geblieben ist.

Das Gericht kommt darüber hinaus zu dem Schluss, dass sich die Klage nicht für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht eignet, da kein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt. Damit bleibt dem Kläger dieser Einspruchsweg verwehrt.

Auch auf europäischer Ebene scheinen die rechtlichen Möglichkeiten des Wettanbieters ausgeschöpft. Da die dafür relevanten Fragen bereits geklärt wurden, lehnt der Bundesfinanzhof eine Vorlage des Streits an den Europäischen Gerichtshof ab.