Casumo in Großbritannien wegen gezielter Glücksspiel-Werbung verwarnt

Posted on: 10/10/2019, 01:03h. 

Last updated on: 17/10/2019, 04:22h.

Die britische Selbstregulierungs-Organisation der Werbebranche ASA (Advertising Standards Authority) hat den in Malta ansässigen Online Glücksspielanbieter Casumo verwarnt. In einer Pressemitteilung teilte die ASA gestern mit, dass bei Google gesponserte Werbung des Casinos aufgetaucht sei, als ein User im Mai dieses Jahres nach Optionen gesucht habe, wie er sich von allen Glücksspielseiten abmelden könne.

Casumo Logo, admonished Schrift
Großbritannien: Casumo wegen Werbung, die sich an Problemspieler richten könnte, verwarnt. (Bild: casumo.com, casino.org)

Auf seiner Suche nach Selbstausschluss-Methoden mit dem Begriff “how to unsubscribe from all gambling” (dt.: Wie kann ich mich von allem Glücksspiel abmelden) sei der Nutzer auf die Casumo-Anzeige mit dem Wortlaut “Welcome Bonus to New Players Casumo 100% and 20 Free Spins. Create an Account & Play now!” (dt.: 100 % Willkommensbonus und 20 Freispiele für neue Spieler“. Erstellen Sie jetzt Ihr Konto und spielen Sie) gestoßen.

Der User meldete dies anschließend der ASA [Seite auf Englisch] und betonte, dass die Werbung unverantwortlich gewesen sei, da sie sich an Problemspieler gerichtet hätte, die sich vom Glücksspiel lossagen wollten.

Spielersperren in Deutschland

Alle Glücksspielanbieter, sowohl lizenzierte Online Casinos, Sportwetten-Anbieter als auch landbasierte Spielhallen und Casinos, sind laut §8 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) dazu verpflichtet, Spielersperren einzurichten.

Nicht nur der Spieler kann sich selbst ausschließen, auch Angehörige oder das Personal der Spielstätten können einen Spieler ausschließen, wenn die Gefahr der Überschuldung oder der Spielsucht bestehen könnte.

Casumo bezieht Stellung

Google Logo, Webseite, Lupe
Die Nutzer suchen auf unterschiedliche Weise bei Google. (Bild: pixabay.com)

Laut Casumo Services Ltd seien die Anzeigen bei Google an Personen gerichtet gewesen, die nach “Glücksspiel” oder einem ähnlichen Begriff suchten. Casumo verfüge über eine Liste ausgeschlossener Begriffe und Wortkombinationen.

Computergesteuerte Systeme unterbänden die Schaltung der Anzeigen, wenn diese Begriffe in die Suchleiste eingegeben würden, um dem problematischen Glücksspiel entgegenzusteuern, teilte Casumo der ASA mit.

Die vom Beschwerdeführer verwendete Wortkombination sei jedoch bei der Erstellung der Liste der ausgeschlossenen Suchbegriffe nicht berücksichtigt worden. Casumo sei der Ansicht gewesen, dass der Begriff „Abmelden“ damit verbunden gewesen sei, sich von der Mailing-Liste abzumelden, um keine Werbung mehr zu erhalten.

Casumo sagte weiterhin, dass die Ausschlussliste basierend auf Trends und Ratschlägen ihres Compliance-Teams und ihres Spezialisten für verantwortungsbewusstes Spiel kontinuierlich überprüft und ergänzt werde.

Aufgrund der Dynamik der Google-Suche und der Art und Weise, wie Einzelpersonen das Internet durchsuchten, sei es nach Ansicht des Glücksspiel-Anbieters nicht realisierbar, alle möglichen Variationen und Kombinationen abzudecken.

Hohe Geldstrafen für Casumo

Casumo musste bereits 2018 eine Strafe in Höhe von 5,85 Millionen Pfund Sterling (ca. 6,5 Millionen Euro) an die UK Gambling Commission zahlen, weil die Systeme zur Verhinderung von Geldwäsche und zum Schutz problematischen Glücksspiels versagt hätten.

Im April 2019 verhängte die niederländische Glücksspielbehörde Kansspelautoriteit (KSA) gegen Casumo eine Geldstrafe von 310.000 Euro, weil der Anbieter in den Niederlanden um Spieler geworben haben soll, aber nicht von der KSA lizenziert sei.

Casumo deaktiviert die Werbeanzeigen

Casumo Services habe sofort nach der Benachrichtigung über die Beschwerde die Werbeanzeige deaktiviert und auch die Liste der ausgeschlossenen Suchbegriffe überprüft, um sicherzustellen, dass sie die Schaltung von Anzeigen, die sich an schutzbedürftige Verbraucher richten könne, ausschließe. Casumo legte der ASA anschließend die Liste der Suchbegriffe zur Überprüfung vor.

Die ASA erklärt:

„Wir erkennen an, dass Casumo nach Eingang der Beschwerde sofort Maßnahmen ergriffen hat in Bezug auf das Schalten von Anzeigen. Da wir jedoch der Ansicht waren, dass schutzbedürftige Verbraucher, die nach Möglichkeiten suchen, sich der Glücksspielwerbung und dem Zugang zu Glücksspielwebseiten zu entziehen, der großen Gefahr einer Glücksspielwerbung ausgesetzt waren, folgerten wir, dass die Anzeige nicht verantwortungsbewusst platziert war.“

Die ASA führte aus, dass ein Verbraucher, der den Suchbegriff „Wie kann ich mich von allem Glücksspiel abmelden“ eingebe, wahrscheinlich nach weiteren Informationen über erforderliche Tools suche, um sich vom Glücksspiel auszuschließen oder Glücksspielwebseiten zu blockieren.

Aus diesem Grunde müsse davon ausgegangen werden, dass es sich bei diesen Verbrauchern um schutzbedürftige Personen handeln könne, die nicht länger der Glücksspielwerbung ausgesetzt sein wollten.

Weiterhin schreibe das Regelwerk für Werbung in Großbritannien vor, dass Marketingkommunikationen für Glücksspiele insbesondere die Notwendigkeit zu berücksichtigen hätten, schutzbedürftige Personen vor Schaden zu bewahren.