England: Spielsüchtige Pflegerin zu Gefängnisstrafe verurteilt
Posted on: 04/10/2020, 05:30h.
Last updated on: 02/10/2020, 02:26h.
Eine spielsüchtige Pflegerin aus dem englischen Colchester hat eine dreijährige Gefängnisstrafe erhalten. Wie die Daily Gazette [Seite auf Englisch] diese Woche berichtet hat, habe die 44-jährige Rachel Fearnley 13.000 GBP (rund 14.400 Euro) sowie Wertsachen im Wert von 4.000 GBP von ihren Patienten gestohlen, um ihre Spielsucht zu finanzieren.
Den Betrag habe sie zwischen Oktober 2017 und Mai 2019 über einen Zeitraum von 18 Monaten zusammengetragen. Opfer seien insgesamt vier hilfsbedürftige Patienten, für die sie gesorgt habe. Einige der Betroffenen habe sie zuvor beim Bingo kennengelernt.
Im Einzelnen habe Fearnley verschiedene Beträge in bar und in Form von Schmuck gestohlen. Dazu habe sie die Bankkarten ihrer Patienten entwendet oder Wertsachen aus den Häusern der Opfer gestohlen. Geschädigt worden seien dabei unter anderem ein Patient mit Demenz, das Opfer eines Schlaganfalls sowie ein Mann im Rollstuhl.
Motiv Spielsucht
Nach ihrer Verhaftung habe Fearnley die Taten zunächst abgestritten. Später habe sie sich jedoch geständig gezeigt und die Diebstähle zugegeben.
Der Anwalt der Angeklagten, Peter Spary, habe angegeben, dass die Pflegerin in der Vergangenheit stets aufrichtig gehandelt habe. Während ihrer 25-jährigen Tätigkeit als Pflegekraft habe es vorher nie derartige Vorfälle gegeben.
Zu den Taten sei es schließlich aufgrund ihrer Spielsucht gekommen. Zudem leide Fearnley nach drei Herzanfällen selbst unter gesundheitlichen Einschränkungen.
Drei Jahre ohne Bewährung
Der zuständige Richter am Ipswich Crown Court, Rupert Overbury, habe die Schwere der Tat, bei der die Angeklagte hilflose Personen ausgenutzt habe, unterstrichen:
Dies war gemeiner und beharrlicher Betrug gegen alte und schutzbedürftige Personen. Sie haben ihnen eine große Menge Geld gestohlen, nachdem Sie sich in eine Vertrauensposition gebracht hatten.
Aufgrund der Kaltherzigkeit, mit der die Taten begangen worden seien, habe sich der Richter gegen eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung entschieden. Er würde in seiner Aufgabe als Richter scheitern, wenn er die Angeklagte nicht ins Gefängnis schicken würde, so Overbury.
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