ESBK-Verfahren gegen F1-Team Sauber Stake eingestellt
Posted on: 05/06/2024, 10:06h.
Last updated on: 05/06/2024, 10:09h.
Die in der Schweiz anhängigen Ermittlungen gegen das Formel-1-Team Sauber-Stake werden eingestellt. Dies gab die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) am Dienstag bekannt. Die ESBK hatte gegen das F1-Team ein Verfahren wegen mutmaßlich illegaler Glücksspielwerbung angestrengt.
Das Verfahren war von der ESBK Anfang Februar 2024 eingeleitet worden, nachdem Sauber-Stake ihre umfassende Kooperation bekanntgegeben hatten. Damals hatte die in der Schweiz beheimatete Sauber Motorsport AG den Glücksspielanbieter als künftigen Titelsponsor seines Stake F1-Team getauften Rennstalls präsentiert.
Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel?
Die Behörde hatte ermittelt, weil Stake ein in der Schweiz nicht bewilligtes Online-Glücksspiel vermarktet. Aufgrund der umfassenden Darstellung des Titelsponsors rund um die Formel-1-Rennen hatte der Vorwurf der illegalen Werbung im Raum gestanden. Dabei zähle aus Sicht der ESBK auch Sponsoring als Werbung.
Zur Begründung hatte die ESBK erklärt:
Der Begriff der Werbung in seiner allgemeinsten Bedeutung umfasst auch den des Sponsorings. Das Online-Spielangebot von Stake ist in der Schweiz nicht bewilligt und befindet sich deshalb auf der Sperrliste der ESBK. Die Umsetzung des Sponsoringvertrags bzw. der Auftritt der «Sauber» mit dem Namen und Logo von Stake ist somit grundsätzlich als Werbung zu qualifizieren.
Bei der Prüfung, ob damit auch illegale Werbung im Sinne des Gesetzes gemacht worden sei, habe die ESBK mehrere Kriterien berücksichtigt. Demnach trete das Sauber-Team mit seinen Aktivitäten hauptsächlich international auf.
Zudem fänden keinerlei Veranstaltungen mit dem Stake-Logo in der Schweiz statt. Auch habe der Rennstall keine Werbemaßnahmen durchgeführt, die sich explizit an ein Schweizer Publikum richteten. Gleiches gelte für die international ausgerichtete Website von Sauber.
Aus Sicht der ESBK war für Sauber ebenfalls entlastend, dass das Stake-Spielangebot weder über VPN, noch auf jegliche sonstige Weise von der Schweiz aus zugänglich sei. Damit habe der Online-Betreiber sämtliche notwendigen Maßnahmen ergriffen, damit sich keine Schweizer Spieler auf der Plattform registrieren können.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse kam die ESBK nun zu dem Schluss, dass Sauber mit seinen Handlungen keine illegale Werbung im Sinne des Geldspielgesetzes gemacht habe. Aus diesem Grund sei das Verfahren eingestellt worden.
Die Glücksspielbehörde betonte jedoch, dass der Beschluss, das Verfahren gegen Sauber Stake einzustellen, keinen Präzedenzfall darstelle. Er sei vielmehr das Ergebnis einer detaillierten Einzelfalluntersuchung. Auch künftig werde die ESBK jeden Verdachtsfall auf illegale Werbung für nicht bewilligtes Online-Glücksspiel in der Schweiz sorgfältig prüfen.
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